Einigen kino.to-Nutzern droht Strafverfahren
Laut Focus Online droht einigen Nutzern der vor knapp einem Jahr abgeschalteten Streaming-Seite kino.to Strafverfolgung. So habe die Staatsanwaltschaft auf den sichergestellten Rechnern des Portals auch die Nutzerdaten von Premium-Kunden entdeckt.
Auf kino.to konnten Nutzer für einen werbefreien Zugang zu der Seite bezahlen. Diesen Premium-Kunden könnte nun laut Focus eine Strafverfolgung drohen, wenn sich die Generalstaatsanwaltschaft dazu entschließt, mithilfe der gefundenen Daten weitere Schritte einzuleiten. Dabei ist rechtlich noch ungeklärt, ob sich Nutzer von kino.to überhaupt strafbar gemacht haben und wenn, welche Auswirkungen es hätte, ein Premium-Konto besessen zu haben.
Möglicherweise handelt es sich bei den neuerlichen Drohungen auch nur um eine Eigenwerbung der Dresdner Ermittler sowie der GVU, die bereits das Nachfolgeportal kinox.to im Visier hat. Gegen die Macher dieser Plattform soll noch im Laufe des Monats Strafantrag gestellt werden. Gegenüber dem Focus kommentierte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy: „Den Nutzern von Kinox.to müsste klar sein, dass sie damit Kriminelle unterstützen. Das gilt insbesondere für die Inhaber von bezahlten Premium-Accounts.“
Rechtsanwalt Udo Vetter bezeichnet die Entwicklung in seinem law-blog jedenfalls als potenzielles Desaster für die Ermittler. Seiner Meinung nach würde die Strafverfolgung von Nutzern nicht nur kritisch für die Staatsanwaltschaft, weil dann eine höhere Instanz als das LG Leipzig (das mehrere Urteile gegen die Hintermänner von kino.to sprach) über die Frage entscheiden könnte, ob ein Stream überhaupt gegen das Urheberrecht verstoßen kann. Es wäre auch pikant zu beobachten, was genau die Generalstaatsanwaltschaft denn vor hat. Vetter benennt hierbei vor allem zwei Möglichkeiten: Die der Vorladung und Befragung durch die Kriminalpolizei, wie bei kleineren Delikten üblich, oder eine Hausdurchsuchung. Aus Sicht der Ermittler böte sich hierbei eine Hausdurchsuchung an, um einen Anfangsverdacht auszubauen und schnelle Geständnisse einiger Nutzer erwirken zu können sowie um auf Spuren auf den sichergestellten Rechnern der Nutzer zu stoßen, die Aufschluss darüber geben, ob und was für Filme angeschaut wurden.
Zur Rechtsgrundlage der Hausdurchsuchungen hat Vetter dabei eine ziemlich eindeutige Meinung: „Sollte es tatsächlich zu hunderten, wenn nicht sogar tausenden Durchsuchungen kommen, wage ich eine Prognose: Die Sache wird für die Ermittler zum Desaster. Ich halte es für sehr wahrscheinlich, dass sich das Anschauen von Streams in letzter Instanz als nicht strafbar erweist. Den Scherbenhaufen müsste man dann erst mal zusammenkehren.“