Galaxy Tab 10.1N darf weiterhin vertrieben werden
Samsung darf das Galaxy Tab 10.1 auch weiterhin in Deutschland vertreiben. Dies geht aus der heute getroffenen Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf hervor. Apple hatte versucht, eine einstweilige Verfügung zur Unterbindung des Vertriebs zu erlangen.
Das Urteil folgt im Wesentlichen den Einwänden, die die zuständige Richterin Johanna Brückner-Hofmann bereits Mitte Januar während der Verhandlung angeführt hatte. Demnach sei man zu dem Ergebnis gelangt, „dass sich das im Design geänderte „Galaxy Tab 10.1 N“ nunmehr hinreichend deutlich von Apples eingetragenem europäischen Designrecht unterscheide, das die Gestaltung eines Tablet-PCs zeigt“. Somit liege keine Verletzung des Apple zugesprochenen Geschmacksmusters vor.
Gleichzeitig folgte das Gericht auch nicht der Auffassung, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen würde. Apple hatte dies als weitere Begründung im Antrag angeführt. Laut Gericht könnten Käufer zwischen beiden Unternehmen sowie den Marken unterscheiden, man könne nicht mehr von einer „Nachahmung“ sprechen. Sehr wohl sei es aber „in seiner Gestaltung an die iPad-Geräte angelehnt“.
Die endgültige Entscheidung, ob Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1N Apples Rechte verletzt, wird aber erst Ende des Jahres entschieden: Am 25. September beginnt die entsprechende Hauptverhandlung.