Justizministerin widerspricht ACTA-Kritikern
Bei ACTA handele es sich um kein Einfallstor für Netzsperren, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Damit weist sie die Kritik von Gegnern des Handelsabkommen, das nach deren Auffassung die Einschränkung von Freiheitsrechten zufolge hat, zurück.
Ihre Aussage begründet Leutheusser-Schnarrenberger mit der fehlenden Aufforderung im Abkommen, aus diesem Veränderungen an der geltenden Rechtslage abzuleiten. Somit bestehe nicht die Möglichkeit, Netz- bzw. Zugangssperren einzuführen und auch beim Patentschutz soll weiterhin der EU-Standard gelten. „Deshalb sehen wir es auch nicht so kritisch, wie es einige Initiativen sehen“, sagte die Ministerin.
Kritiker des Abkommen reagieren verärgert auf die Äußerungen. Christopher Lang, Pressesprecher der Piratenpartei, erklärte, die FDP müsse diese Haltung dringend überdenken und revidieren, wolle sie auch weiterhin als Partei glaubhaft für Bürgerrechte eintreten. Ansonsten könne der Eindruck entstehen, dass Freiheitsrechte zugunsten von Lobbyinteressen aufgegeben werden.
Mehrere EU-Staaten haben das Handelsabkommen unterzeichnet, an dem neben den 27 EU-Staaten insgesamt 39 Staaten beteiligt sind. Deutschland fehlt bislang, allerdings hat Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger angekündigt an, diesen Schritt demnächst nachzuholen. Bei ACTA handelt es sich um ein Abkommen ähnlich der heftig umstrittenen und vorerst gescheiterten Gesetzesentwürfen SOPA und PIPA in den USA. Es sieht vor den Rechteinhabern eine stärkere Position zu verleihen, allerdings mangelt es bislang an Details zur genauen Umsetzung. Neben den genannten Netzsperren wurde im Rahmen von ACTA auch die Haftung von Providern und Plattformbetreibern in Betracht gezogen, um diese für die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Inhalten über ihre Kanäle zur Verantwortung ziehen zu können.