Landgericht Mannheim weist Motorola-Klage gegen Apple ab
Wie Patentexperte Florian Müller in seinem Blog Foss Patents erklärt, wies Richter Andreas Voss des Landgerichtes Mannheim eine Klage von Motorola gegen Mitstreiter Apple ab. Laut Motorola soll Apple ein UMTS-Patent verletzen.
Der Richter begründet seine Entscheidung damit, dass der iPhone-Hersteller nicht gegen das europäische Patent Nummer EP1053613 verstößt. Das Patent beschreibt eine „Methode und System zur Erzeugung einer komplexen Pseudorauschen-Sequenz zur Verarbeitung eines CDMA-Signals“. Nach Ansicht des Landgerichts gelang es Motorola Mobility allerdings nicht, die Patentverletzung durch einige Apple-Produkte entsprechend zu beweisen. Der Richter erklärte jedoch, dass das Gericht eine Patentverletzung für gültig erachten würde, könne Motorola Mobility die Verletzung des Patents zumindest als Programmcode nachweisen. Motorola konnte allerdings keinerlei aktuelle Nutzung der im Patent beschriebenen Dinge vorlegen – weder als Bestandteil von Software noch Hardware. Der Hersteller behauptete, dass jegliche Verwendung von UMTS zu einer Patentverletzung führe.
Motorolas Forderung an Apple liegen bei 2,25 % des Netto-Verkaufspreises der UMTS-fähigen Geräte. Apple sieht dies, vor allem in Anbetracht der angestrebten FRAND-Lizenzierung (Fair, nachvollziehbar, nicht diskriminierend), als unangemessen an. Motorola habe auch in Düsseldorf gegen Apple geklagt und könnte, dem Patentexperten zufolge, dort versuchen, aufbauend auf Ergebnissen aus Mannheim, einen Sieg zu erringen. Die Klage dort beziehe sich auf die deutschen Apple Stores, der Prozess ist allerdings noch nicht angelaufen.