Samsung darf Galaxy Tab 10.1N und Nexus weiter vertreiben
Apple ist vor dem Landgericht München I mit seinem Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung und das Galaxy Tab 10.1N und Galaxy Nexus gescheitert. Der iPhone-Hersteller wollte auf diesem Wege den Vertrieb der beiden Geräte in Deutschland stoppen lassen.
Anders als beispielsweise in der gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Landgericht Düsseldorf führte Apple in München allerdings nicht eine mögliche Geschmacksmusterverletzung ins Felde, sondern einen angeblichen Patentverstoß. Nach Ansicht des Unternehmens würde Samsung bei beiden Geräten das Apple vom Europäischen Patentamt zugesprochene Patent EP 2126678 (B1) verletzen. Dieses beschreibt das Scrollen innerhalb einer Listenansicht sowie das Drehen und Skalieren von Inhalten auf einem Gerät mit Touchscreen.
Das Scheitern Apples mit seinem Antrag wurde vom vorsitzenden Richter allerdings nicht mit einer nicht vorhandenen Verletzung begründet, sondern mit einer möglichen Veränderung des Patentstatus. Denn Samsung hat an anderer Stelle die Überprüfung besagter Schutzschrift beantragt und vor dem Landgericht München darauf hingewiesen, dass das Patent Apple wahrscheinlich aberkannt werden wird. Die dort beschriebene Technik habe es bereits lange vor dem Patentantrag des kalifornischen Konkurrenten gegeben.
Deshalb gebe es keinen Anlass, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, so das Gericht. Nach Ansicht des Apple-Anwalts gebe es allerdings Unterschiede zwischen der im Apple zugesprochenen Patent und der von Samsung angeführten bereits vorher existenten Lösung. Dieser Ansicht ist bereits vor einiger Zeit ein kalifornisches Gericht gefolgt, welches das Patent für gültig erklärt hatte. Es wird davon ausgegangen, dass Apple nun die nächste Instanz anrufen wird.