Anti-Acta-Petition knackt entscheidende Marke
Das „Anti-Counterfeiting Trade Agreement“ (ACTA) wird in zahlreichen Ländern der Europäischen Union nach wie vor mit Ablehnung und dem Aufbegehren der Bürger beantwortet. In Deutschland hat die E-Petition der ACTA-Gegner nun die entscheidende Stimmenmarke überschritten.
Über 50.000 Personen stimmten im Rahmen der Petitionen für ein Aussetzen der Ratifizierung von ACTA (ComputerBase-Bericht). Zur Begründung heißt es, dass die Öffentlichkeit „bis heute nicht über die tatsächlichen Inhalte und die damit verbundenen Folgen“ von ACTA informiert wurde. Ferner seien die Inhalte derart unpräzise formuliert, „dass Rechtssicherheit für den deutschen Bürger verloren geht.“
Genauer werde mit den aktuellen ACTA-Formulierungen:
- die Informationsfreiheit im Internet beschnitten.
- das seit langem reformbedürftige Urheberrecht festgeschrieben, statt es an die gewandelte Medienlandschaft anzupassen
- das sogenannte „geistige Eigentum“ in eine herausgehobene Stellung gebracht
- der Einsatz von Generika-Medikamenten in Entwicklungsländern erschwert bzw. unmöglich
- die Rechtssicherheit in Deutschland aufgehoben
- die Demokratie und Transparenz eingeschränkt .
- ein neuer Ausschuss (ACTA-Ausschuss) mit weitreichenden Befugnissen geschaffen, der nach Installation von allen Institutionen unabhängig sein soll.
Die Möglichkeit zur Erstellung einer E-Petition besteht in Deutschland seit 2005. Mittlerweile haben der Anti-ACTA-Petition knapp 53.000 Personen ihre Stimme gegeben, sodass nun eine Anhörung im Bundestag stattfinden wird.