Apple reagiert auf LTE-Klage in Australien
Im heute gestarteten Verfahren zwischen der australischen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsbehörde ACCC (Australian Competition and Consumer Commission) und Apple scheint sich ein schnelles Ende abzuzeichnen. Denn der iPad-Hersteller hat unmittelbar nach Beginn des Prozesses mehrere Zugeständnisse angekündigt.
So sollen alle australischen Käufern des neue iPads in der Mobilfunk-tauglichen Variante die Möglichkeit erhalten, das Gerät gegen Erstattung des vollen Kaufpreises zurückzugeben. Gleichzeitig soll in allen Verkaufsräumen deutlich darauf hingewiesen werden, dass das LTE-Netz lediglich in den USA und Kanada, nicht jedoch in Australien verwendet werden kann.
Apples Anwalt wies jedoch auch darauf hin, dass man zu keinem Zeitpunkt von der Unterstützung der australischen LTE-Netze gesprochen habe. Weltweit würde man unter 4G verschiedene Netzstandards verstehen, in den USA gilt beispielsweise HSPA+ bei einigen Anbietern als vierte Generation. LTE und 4G müssten also nicht zwangsläufig das Gleiche sein, so der Anwalt.
So korrekt diese Aussage auch ist, so macht sie auch deutlich, welches Problem durch die nicht einheitliche Bezeichnung und das Nichteinschreiten der Internationalen Telekommunikationsunion ITU entstanden ist. Denn rein technisch betrachtet erfüllt auch LTE nicht die Vorgaben von 4G, weshalb die offizielle Bezeichnung 3,9G ist. Erst der Nachfolger LTE-Advanced sowie WiMAX 2 entsprechen den Vorgaben.
Auslöser der Klage ist die nach Ansicht der ACCC irreführende Bezeichnung der dritten iPad-Generation. Der Käufer können anhand des namens „iPad with WiFi + 4G“ nicht erkennen, dass die in Australien zur Verfügungen stehenden LTE-Netze aufgrund abweichender Frequenzen nicht verwendet werden können. Allerdings wird in Apples Online-Shop an mehreren Stellen auf diese Einschränkung hingewiesen.