Apple wegen unklarer Kundeninformation abgemahnt
Bereits Ende 2011 wurde Apple in Italien zur Zahlung einer Strafe in Höhe von fast einer Million Euro aufgrund unklarer Formulierungen in Bezug auf Garantie und Gewährleistung verurteilt. Nun haben zehn europäische Verbraucherschutzbehörden die gleichen Missstände angeprangert und das Unternehmen abgemahnt.
Wie der an der Aktion beteiligte Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt, hat Apple bis zum 30. März die Möglichkeit, die entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben. Welche Schritte im Falle eines Ausbleibens eingeleitet werden, teilte man bislang jedoch nicht mit.
Stein des Anstoßes sind nach Ansicht der Verbraucherschützer unklare Informationen auf der Apple-Homepage. Mit dem Hinweis „Alle Hardwareprodukte werden mit einer einjährigen Hardwaregarantie ab Kaufdatum geliefert. Durch den Kauf des AppleCare Protection Plan lässt sich der Anspruch auf Service und Support verlängern.“ würde Apple „jedoch nicht deutlich genug über die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Käufers gegenüber dem Händler“ aufklären, so die Begründung.
Der Kunde kann so nicht ausreichend erkennen, dass nach der von Apple eingeräumten einjährigen Garantie ein weiteres Jahr durch die gesetzlich Gewährleistungspflicht geschützt sei. Genau dies wäre gesetzlich aber vorgeschrieben, es könne sonst „bei Verbrauchern der Eindruck entstehen, dass sie ohne die kostenpflichtige Herstellergarantie nach einem Jahr keinen Anspruch mehr auf Gewährleistung haben.“.
Kritisiert werden gleichzeitig auch die aus Sicht der Verbraucherschützer zu hohen Preise für die Garantieerweiterungen. So kostet die Verlängerung des Schutzes um bis zu zwei auf maximal drei Jahre je nach Gerät zwischen 39 (iPod Nano) und 349 Euro (MacBook Pro).