Bundesregierung will Leistungsschutzrecht umsetzen
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat im Koalitionsausschuss die Umsetzung eines Leistungsschutzrechtes angekündigt. Geplant war das Vorhaben, das Presseverlage an den Einnahmen von Suchmaschinen und News-Aggregatoren beteiligen soll, bereits seit mehreren Jahren, ist aber außerhalb der Verlagsbranche äußerst umstritten.
Nach wie vor mangelt es an genauen Informationen zur Umsetzung, auch die Ankündigung innerhalb der Zusammenfassung des Koalitionsausschusses (PDF-Datei; Punkt 2) bleibt bei vagen Formulierungen. Demnach verfolgt die Regierung das Ziel, Verlage im Online-Bereich nicht schlechter zu stellen als andere Werkvermittler. So heißt es in dem Papier:
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen.
Die Abwicklung der Erlöse sowie deren Verteilung soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen, ähnlich der GEMA. Für private Nutzer von Presseerzeugnissen soll sich nach Absicht der Koalition nichts ändern, allerdings äußern Kritiker diesbezüglich Zweifel. Durch die im Urheberrecht sehr weit gefasste „Gewerblichkeitsschwelle“ könnten auch zahlreiche Blogs und anderweitige Angebote betroffen sein, heißt es bei iRights.info. Schlussendlich hängt es von der exakten Formulierung des Gesetzes ab, ob es sich um eine „Lex Google News“ handelt oder auch Blogs und andere Soziale Medien betroffen sind.
Während das Leistungsschutzrecht in den kommenden Monaten im Bundestag debattiert wird, dürfte es des öfteren zu Auseinandersetzungen zwischen Verlagen, Internetgrößen wie Google und Netzaktivisten kommen.