Google muss Fragen von Datenschützern beantworten
Die vor knapp drei Wochen in Kraft getretene neue, zentrale Datenschutzerklärung Googles, mit der mehr als 60 einzelne Erklärungen zusammengefasst wurden, wirft weiterhin Fragen auf Seiten von Datenschützern auf.
Nachdem das Unternehmen auf den Anfang Februar von der Artikel-29-Arbeitsgruppe – ein Zusammenschluss der EU-Datenschützer – gestellten Antrag, den Start vorerst zu verschieben, mit Ablehnung reagiert hat, hat die zuständige französische Behörde Commission Nationale de l'Informatique (CNIL) nun einen Fragenkatalog (PDF) übersandt.
Bis zum 5. April muss Google nun auf die insgesamt 69 offenen Punkte reagieren, bei denen es unter anderem um die genauen Auswirkungen der neuen Datenschutzerklärung für Nutzer von Diensten geht. Von Interesse ist aber auch die Zahl der Beschwerden, die bislang an Google aufgrund der Änderungen gerichtet worden sind sowie die Zahl der Aufrufe der entsprechenden neuen Datenschutzseite.
Nach Ansicht der Artikel-29-Arbeitsgruppe ist auch die Aussage, dass Nutzerdaten auch auf Nachfrage unter Umständen nicht von Sicherungssystemen entfernt werden, nicht präzise formuliert – insbesondere in Hinblick auf die Dauer, nach der die Daten ultimativ gelöscht werden.
Wenn alle Antworten vorliegen, wollen die französische Datenschutzaufsicht zusammen mit den europäischen Kollegen diese auf Einhaltung der EU-Datenschutzbestimmungen hin überprüfen. Sollte es hier zu Diskrepanzen kommen, wäre unter anderem die Aufnahme eines offiziellen Verfahrens denkbar, an deren Ende beispielsweise ein Bußgeld stehen könnte.
Nach Ansicht des deutschen Verbraucherschutzes verstößt die neue Regelung in zahlreichen Punkten gegen die Vorgaben; bereits Anfang März hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband Google deshalb abgemahnt.