Haftstrafe nach rassistischen Beleidigungen auf Twitter

Frank Hüber
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Dass das Internet weder ein rechts- noch normfreier Raum ist, hat nun der britische Student Liam Stacey erfahren müssen. Laut einem Bericht der BBC wurde er aufgrund von rassistischen Tweets über den farbigen Fußballspieler Fabrice Muamba zu einer Gefängnisstrafe von 56 Tagen verurteilt.

Stacey hatte nach einem Spiel in der Premier-League am 17. März 2012 den Herzstillstand Muambas auf dem Platz abfällig kommentiert. Zwar behauptete Stacey vor Gericht zunächst, dass sein Account bei dem Social Network Opfer eines Hackers gewesen sei, gab aber später als Grund für seine abfälligen Bemerkungen einen hohen Alkoholspiegel an. Der zuständige Richter war davon wenig beeindruckt und sah keine Alternative zu einer sofortigen Gefängnisstrafe, insbesondere da der Fall durch die gesellschaftliche Anteilnahme an dem Vorfall eine Störung der öffentlichen Ordnung sei. Weiteres Ungemach droht Stecey außerdem nach seiner Haftentlassung: Die Swansea University hat den 21-Jährigen vorläufig suspendiert und ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Überhaupt möglich war das Verfahren erst, weil sich mehrere Nutzer bei Twitter über die Beiträge beschwert und diese den Behörden gemeldet hatten. Gleichzeitig ist nun auf derselben Plattform eine Diskussion um die Angemessenheit des Strafmaßes entbrannt.

Wir danken Max Doll für das Einsenden dieser Meldung!

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    … schreibt seit dem Jahr 2000 über Smart Home, Monitore und neue Technologien. Sein Studium schloss er als Diplom-Ingenieur ab.
Quelle: BBC

Ergänzungen aus der Community

  • Voronwe 29.03.2012 22:43

    [automerge]1332982380[/automerge]
    Welche Gründe zählen dann?
    Geldnot bei einen Bankräuber?
    Geilheit bei einen Vergewaltiger?

    Alkohol enthemmt... bei manchen Menschen sogar extrem. Wenn der Gesetzgeber eine solche Droge zu lässt muss er sich auch den Folgen bewusst sein.
    Eine schlechte Kindheit prägt einen Menschen für das ganze Leben, ein solcher Mensch braucht viel länger um "normal" zu Leben als jemand der "Werte" schon von Haus aus mitbekommen hat. "savage., post: 11763858
    Schwere Geldnot wäre zB tatsächlich ein zu berücksichtigender Umstand. Bei der Geilheit schauts schlecht aus, ebenso beim Alkohol. Bei der "schlechten Kindheit" kommt es hingegen darauf an, was konkret vorgefallen ist - sowohl früher als auch bei der Tat.

    So, und jetzt lass ich dich mal ein wenig grübeln, warum es Gründe gibt, die eben berücksichtig werden, und solche, die eben irrelevant sind. Dafür muss man kein Jurist sein, da reicht schon ein gesunder Menschenverstand....



    @topic
    Bestrafung in diesem Fall ist richtig, abr wirklich zuviel!


    Hab eben mal die Tweets überflogen, das klingt nach nem normalen Gespräch zwischen englischen Jugendlichen in einem Londoner Vorort-Pub ;) "EchoeZ, post: 11764280
    Man sollte eben auch ganz richtigerweise dazwischen unterscheiden, ob etwas strafwürdig ist, oder nicht, und ob die Höhe der Strafe angemessen erscheint. Über ersteres kann man generell diskutieren, für zweiteres sind die News letzlich viel zu ungenau und wiedersprüchlich.

    Und zum Thema Vorort-Pub: Es macht halt auch einen Unterschied, ob man sich innerhalb einer recht geschlossenen, sozial homogenen Gruppe anpöblet, oder "mitten im Internet", mit der gewaltigen Publizitätswirkung, die damit einhergeht, wild drauf los schreibt. Sollte irgendwie auch auf der Hand liegen...