Kim Dotcom könnte Vermögen zurückerhalten
Durch einen Verfahrensfehler könnte Kim Schmitz alias Kim Dotcom, der Gründer der Hosting-Plattform Megaupload, die vor einigen Wochen aufsehenerregend geschlossen wurde, sein Vermögen wiedererlangen. So sei die einstweilige Verfügung, die zur Beschlagnahmung von Dotcoms Wertsachen führte, ungültig.
Wie der New Zealand Herald berichtet, wurde dem Megaupload-Gründer seinerzeit nicht gestattet, sich zur drohenden Beschlagnahmung seines Vermögens zu äußern, obwohl dies in Neuseeland vorausgesetzt wird. Die ausgestellte einstweilige Verfügung der Polizei, die für die Beschlagnahmung zahlreicher Luxusgüter – unter anderem Fahrzeuge und Gemälde – führte, wurde daher von der zuständigen Richterin Judith Potter wieder kassiert.
Es ist denkbar, dass Kim Dotcom, der mittlerweile nur noch unter Hausarrest steht, bis in seinem Fall entschieden wird, seine Wertgegenstände zurück erhält. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht, da die Auswirkungen des Verfahrensfehlers eingeschränkt werden könnten. Zwar rasselt Dotcoms Anwaltsteam angesichts des bekannt gewordenen Verfahrensfehlers mit den Säbeln und nennt den Vorgang „unrechtmäßig“, es müsste aber beweisen, dass die Polizei in diesem Punkt wider Treu und Glauben gehandelt habe.
Mit dem Ausgang des Prozesses gegen Megaupload hat der Vorgang hingegen nichts zu tun. Schmitz und vier weiteren Beschuldigten droht ein Auslieferungsverfahren an die USA, das allerdings nach Einschätzung von Experten erst in zirka sechs Monaten entschieden werden soll. US-Bundesbehörden werfen dem Megaupload-Gründer Urheberrechtsverletzungen mit einem Schadensvolumen von 500 Millionen US-Dollar vor. Kim Schmitz bestreitet diesen Vorwurf seinerseits und behauptet, Rechteinhaber hätten die Links entfernen lassen können.