Verbraucherschützer mahnen Google ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google aufgrund der neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen abgemahnt. Diese vereinheitlichen die Datenschutzerklärung für über 60 Produkte, allerdings sind 23 Klauseln nach Ansicht des Verbands zu unbestimmt formuliert oder benachteiligen die Nutzer auf eine unangemessen Art.
So soll die neue Datenschutzerklärung nicht rechtskonform sein, da der Nutzer nicht die Kontrolle über seine Daten behalte. Zwar sind die über 60 Richtlinien der neuen Erklärung übersichtlicher und verständlicher formuliert als zuvor, jedoch weiterhin mit Begriffen wie „möglicherweise“, „gegebenenfalls“ und „unter Umständen“ gespickt. Beispielsweise erfasse Google „möglicherweise gerätespezifische Standortdaten“ und „unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft“.
Ohnehin fehle dem Nutzer die Kontrolle über personenbezogene Daten. Diese werden erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass eine aktive Einwilligung erforderlich ist. Darüber hinaus soll Google die Nutzer unverhältnismäßig benachteiligen, indem das Unternehmen etwa die Gewährleistung (zum Beispiel bei Virenschäden) ausschließe, „soweit dies gesetzlich zulässig ist“. Ab wann das der Fall ist, muss der Nutzer aber selbst herausfinden. Nun fordert der Verband bis zum 23. März die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.
Bereits am Wochenende kritisierte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) die neue Datenschutzerklärung sowie das Vorgehen von Google. „Die Lippenbekenntnisse und Kampagnen von Google zum Datenschutz sind nichts wert, wenn Google den Nutzern nicht einmal die Möglichkeit lässt, der Zusammenfassung der Daten zu widersprechen“, erklärte die Ministerin. Es sei nicht nachzuvollziehen, welche Informationen von welchem Dienst miteinander verbunden werden. Zudem haben die Verantwortlichen alle Bedenken europäischer und US-amerikanischer Datenschützer ignoriert, weswegen Aigner nun volle Transparenz von Google verlangt, um verlorenes Vertrauen wiederherzustellen.
Googles neue Datenschutzerklärung vereinheitlicht die Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen für über 60 Dienste. Offizielles Ziel der Umstellung war laut Angaben des Unternehmens eine Vereinfachung der Datenschutzbestimmungen, allerdings kam es bereits vor dem Start am vergangenen Donnerstag zu lautstarken Protest. Datenschützer werfen Google vor, die Nutzerdaten für alle Produkte lediglich einheitlich auswerten zu wollen, um Vorteile auf dem Werbemarkt zu generieren – ohne dass die Nutzer Kontrolle über die eigenen Daten haben.