Berlins Regierung treibt Pläne für offenes WLAN voran
Die in Berlin regierende Koalition aus SPD und CDU hat im Abgeordnetenhaus einen Antrag eingereicht, der die Klärung von rechtlichen Grundlagen anstrebt, die für die Errichtung freier und öffentlicher WLANs wesentlich sind. Die Große Koalition hat es dabei im Besonderen auf die Störerhaftung abgesehen.
Nach bisherigem Rechtsverständnis kann der Betreiber eines WLANs für Rechtsverletzungen, die über dieses stattfinden, als Mitstörer rechtlich belangt werden. Nach Meinung von CDU und SPD müsse dieser Umstand geändert werden und „zumutbare und üblicherweise einhaltbare Kriterien gesetzlich zu regeln, unter denen ein WLAN-Anbieter haftet bzw. nicht haftet.“ Der Berliner Senat soll sich daher auf Bundesebene für eine Überarbeitung der gesetzlichen Regelungen einsetzen.
Die Berliner Regierung hat dabei aber weniger den Privatanwender im Sinn, der sich durch Unachtsamkeit oder Unwissenheit durch die Bereitstellung eines offenen WLANs strafbar machen kann. Vielmehr geht des den Hauptstadtpolitikern um einen neuerlichen Anschub der Bestrebungen, ein großflächiges öffentliches WLAN in der Stadt zu etablieren. Entsprechende Versuche gab es früher schon, seit eine Umsetzung durch die öffentliche Hand aber scheiterte, sucht man Mittel und Wege, private Investoren für den Aufbau eines solchen Netzes zu gewinnen. „Die große Koalition hat sich eindeutig für ein kostenfreies WLAN in Berlin ausgesprochen. Diesem Ziel wollen wir mit dem Antrag einen großen Schritt näherkommen. Durch eine Änderung der Störerhaftung kann verhindert werden, dass das Betreiben eines kostenfreien WLANs zu einem unkalkulierbarem finanziellen Risiko wird – und somit die Ausbreitung von freien WLANs verhindert“, so der netzpolitische Sprecher der SPD, Sven Kohlmeier. Ein ähnlicher Antrag wurde Anfang des Jahres auch an den Hamburger Senat gerichtet.