Buchautor wirft Ubisoft Urheberrechtsverletzungen vor
Der Science-Fiction Autor John L. Beiswenger hat vor einem Bezirksgericht im US-Bundesstaat Pennsylvania eine Urheberrechtsklage gegen den französischen Publisher Ubisoft eingereicht. Er wirft dem Unternehmen vor, in dem Spiel Assassin's Creed Ideen und Konzepte seines im Jahr 2002 erschienen Romanes Link kopiert zu haben.
Er behauptet in dieser Klage, dass Ubisoft die für die Handlung des besagten Spieles wichtigen „Animus“-Gerätschaften von jenem für seinen Roman namensgebenden „Link“-Gerät – es verleiht im Roman die Möglichkeit, Erfahrungen der eigenen Ahnen über DNA zu erleben – abgekupfert habe. Auch sieht er in dem Umstand, dass in seinem Buch die Ermordung Abraham Lincolns erwähnt wird, sein Urheberrecht durch das von Tötungsakten nicht freie Spiel verletzt. Zu guter Letzt führt der Kläger noch an, dass der in seinem Buch vorkommende Kampf zwischen Gut und Böse genauso dreist kopiert worden sei.
Seine Forderungen an Ubisoft aus dieser von ihm behaupteten Urheberrechtsverletzung bewegen sich laut ars.technica in einem Rahmen von 1,05 bis 5,25 Millionen US-Dollar. Zweifel an der Argumentation Beiswengers sind aber wohl nicht unbegründet. Auch in Fachkreisen äußerte sich etwa ein einschlägig bewanderter texanischer Anwalt derart, dass die Rechtsordnung keinesfalls solche abstrakten Grundkonzepte schütze. Das sei so, als ob man eine Urheberrechtsverletzung darin erblicke, dass die Filme „Zurück in die Zukunft“ und „Bill und Teds verrückte Reise durch die Zeit“ jeweils eine Zeitmaschine in ihrer Geschichte aufweisen.
Die weitere Entwicklung dieses Falles bleibt abzuwarten.