EU-Ultimatum für Vorratsdatenspeicherung verstreicht
Ende der Woche läuft das EU-Ultimatum bezüglich der Vorratsdatenspeicherung ab, doch innerhalb der Bundesregierung herrscht nach wie vor ein erbitterter Streit über die Umsetzung. Ein Gesetzentwurf von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) wurde vom Innenministerium zurückgewiesen.
Der Entwurf des Justizministeriums beruht auf dem Quick-Freeze-Verfahren, für das die FDP seit geraumer Zeit eintritt. Demnach sollen Telekommunikationsdaten bei den TK-Anbietern nach einer Anordnung von Ermittlungsbehörden „eingefroren“ werden – und nicht gelöscht, wie es für gewöhnlich bei TK-Anbietern praktiziert wird, wenn diese die Daten nicht mehr für geschäftliche Zwecke benötigen. Auf die „eingefrorenen Daten“ dürfen die Behörden allerdings erst mit einer richterlichen Genehmigung zugreifen. Für Internetdaten sieht der Gesetzesentwurf eine anlasslose Speicherung von sieben Tagen vor.
Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) lehnt diesen Entwurf des Justizministeriums jedoch kategorisch ab. Sein Ministerium hat nun eine überarbeitete Fassung vorgestellt, die bereits im Titel eindeutige Änderungen vornimmt. Nun heißt es nicht mehr „Sicherung vorhandener“ Daten, sondern „zur Speicherung von Verkehrsdaten“. Inhaltlich ist Friedrich weiterhin auf Unionslinie, er fordert eine anlasslose und sechsmonatige Speicherung sämtlicher Kommunikationsdaten, also Rufnummern, Gesprächszeiten und IP-Adressen. Er begründet die Ablehnung mit der EU-Richtlinie, die eine Speicherung von Vorratsdaten von mindestens sechs Monaten vorsieht, und mit den Forderungen von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden.
Rückenwind erhält Friedrich aus Brüssel, die EU-Kommission hat kürzlich erklärt, das Quick-Freeze-Verfahren reiche für eine adäquate Umsetzung der EU-Richtlinie nicht aus. Diese ist allerdings auch auf EU-Ebene umstritten und soll noch in diesem Jahr überarbeitet werden, inwieweit, ist allerdings bislang nicht abzusehen. Die EU-Kommission hält an der Vorratsdatenspeicherung fest, jedoch wächst der Widerstand, unter anderem durch kritische Studien wie die des Max-Planck-Instituts, nach der die Vorratsdatenspeicherung keine Auswirkung auf die Aufklärungsquote hat. Von daher ist es noch nicht sicher, ob Deutschland trotz des verstrichenen Ultimatums überhaupt eine Strafe zahlen muss.