Gema-Chef sieht YouTube im Zugzwang

Andreas Frischholz
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Nachdem das Landgericht Hamburg im Streit zwischen der Gema und YouTube ein Urteil zu Gunsten der Musikverwertungsgesellschaft gefällt hat, sieht deren Chef Harald Heker nun YouTube unter Handlungszwang. Gegenüber dem Spiegel erklärte er, das Ziel sei ein Vertrag mit dem Videoportal.

Bei dem Verfahren handele es sich bewusst um ein Musterverfahren, die betroffenen Musikvideos habe man zufällig ausgewählt. Nach dem Urteil hofft die Gema, dass YouTube wieder ernsthaft in die Verhandlungen einsteigt. Das Videoportal habe laut Heker nun die Alternativen, einen „sauberen Vertrag“ auszuhandeln oder es müsse den Urheberrechtsschutz gewährleisten. Sofern YouTube entsprechende Schutzmaßnahmen veranlasst, wäre dies eine Möglichkeit. Falls nicht, müsste man sich mit der Gema arrangieren. Die sei aber verhandlungsbereit, man wolle YouTube nicht verklagen, sondern einen Vertrag abschließen, so Heker.

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