Googles E-Mail-Dienst darf auch in Deutschland „GMail“ heißen
Sieben Jahre nach Beginn der juristischen Streitereien zwischen Google und dem Unternehmer Daniel Giersch hat der US-amerikanische Konzern nun die Rechte an der Marke „G-mail“ inne. Dies geht aus einem Eintrag beim Deutschen Marken- und Patentamt hervor.
Spätestens mit dem Tag der Veröffentlichung, dem 18. Mai, darf Google seinen E-Mail-Dienst somit auch hierzulande unter der Bezeichnung „GMail“ anbieten. Bislang verbietet eine Entscheidung des Landgerichts Hamburg sowie des Harmonisierungsamts der EU die Nutzung der Bezeichnung, da sie starke Ähnlichkeiten mit der im Jahr 2000 von Giersch beantragen Marke „G-mail...und die Post geht richtig ab“ aufweist. Google änderte darauf hin die Bezeichnung in „Google Mail“.
Gegenüber GoogleWatchBlog teilte Unternehmenssprecher Stefan Keuchel mit, dass man die Auseinandersetzung nun aber beendet habe. Einzelheiten dazu wollte Keuchel aber nicht verraten. Somit ist vorerst unklar, ob Google die Bezeichnung seines E-Mail-Dienst anpassen oder den mittlerweile etablierten Namen beibehalten wird. In Großbritannien hatte man vor zwei Jahren erstere Option gezogen; dort hatte sich ein im Finanzwesen aktives Unternehmen 2002 die Marke „G-Mail“ gesichert, 2010 konnte man sich dann einigen.