Leistungsschutzrecht nicht vor nächster Bundestagswahl
Das von Presseverlegern geforderte Leistungsschutzrecht wird in dieser Legislaturperiode offenbar nicht mehr umgesetzt, verlautbart die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der Koalitionsbeschluss sei obsolet, zudem erkenne man im Justizministerium mittlerweile die Fallstricke des Vorhabens.
Ein grundlegendes Problem besteht bei der Eingrenzung der Begriffe, erklärt Zypries gegenüber der Initiative gegen Leistungsschutzrecht (IGEL), die sich aus Unternehmen, Verbänden und Blogs zusammensetzt. So sei trotz des Koalitionsbeschlusses nicht geklärt, wer von dem Leistungsschutzrecht überhaupt inwieweit betroffen ist – gilt beispielsweise ein Blogger, der Werbeanzeigen auf seinem Privat-Blog einbindet, bereits als gewerblicher Anbieter oder ist es noch eine private Nutzung?
Die Abgrenzung bereite in der Praxis zu viele Schwierigkeiten, weswegen sich ein Leistungsschutzrecht nicht sinnvoll umsetzen lasse, so die ehemalige Justizministerin. Zumal die Beiträge von Autoren schon nach derzeitiger Rechtslage durch das Urheberrecht geschützt sind, auch wenn es manchmal zu Problemen bei der Rechtsverfolgung von Verstößen komme. Bei dem Streit über die kommerzielle Nutzung von Verlagsinhalten durch News-Aggregatoren (den „Snippets“), folgt Zypries nicht der Argumentation der Presseverleger. Sie verweist stattdessen darauf, dass die Verlage über Suchmaschinen auch Leser erhalten und im oft genannten Fall Google News sogar die Möglichkeit haben, sich aus dem Suchindex streichen zu lassen.
Gefordert wird das Leistungsschutzrecht von den Presseverlegern – allen voran der Axel-Springer-Verlag –, die News-Aggregatoren wie Google News vorwerfen, mit Inhalten der Verlags-Webseiten Erlöse zu erwirtschaften, ohne diese zu beteiligen. Vornehmlich auf Seiten der so genannten Netzgemeinde stößt das Vorhaben jedoch auf Widerstand, allerdings nicht nur dort. Neben der Protestinitiative IGEL setzen sich auch die Online-Ableger klassischer Medien wie etwa Zeit Online kritisch mit dem Leistungsschutzrecht auseinander.