Telekom verliert IPTV-Übertragungsrechte an Bundesliga

Jirko Alex
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Im Bieterwettstreit um die Übertragungsrechte der kommenden Bundesligasaisons 2013/14 bis 2016/17 ist die Deutsche Telekom leer ausgegangen. Der Bonner Konzern wollte sich eigentlich aggressiv geben und der Konkurrenz sogar die Rechte für die Satellitenübertragung abjagen. Ergattert hat die Telekom nun gar nichts.

Großer Gewinner der Auktion war der Pay-TV-Sender Sky, der für knapp eine halbe Milliarde Euro zahlreiche Rechte erwarb. Neben den Rechten zur Live-Übertragung im Fernsehen und im Web-TV erhält der Sender auch die IPTV-Übertragungsrechte. Darüber hinaus wird es wie bisher zusammenfassende Berichte der Fußballbundesliga ab 18:30 Uhr in der ARD und ab 21:45 Uhr im ZDF zu sehen geben. Die Axel Springer AG darf überdies Zusammenfassungen der Bundesligaspiele ab eine Stunde nach Spielende als Web- oder mobile Clip gegen eine Gebühr senden und ab dem folgenden Tag kostenlos.

Durch die große Konkurrenz beim diesjährigen Bieterwettstreit konnte die Deutsche Fußball Liga (DFL) deutlich mehr einnehmen als zuletzt. Etwa 628 Millionen Euro pro Saison sprudeln durch den Rechteverkauf in die Kassen; aktuell belaufen sich die saisonalen Einnahmen auf rund 412 Millionen Euro.

Unklar ist unterdessen, wie es mit dem Entertain-Paket „Liga Total“ der Deutschen Telekom ab der Saison 2013/14 weitergehen wird. Zwar will der Bonner Konzern künftig mit dem Bezahlsender Sky zusammenarbeiten, dieser könnte sich ebenso gut aber auch einen anderen Provider suchen. Auch Vodafone könnte bei diesen Tönen hellhörig werden. Das Unternehmen kündigte im Vorfeld des Bieterwettstreits ebenfalls zurückhaltendes Interesse an und könnte nun hellhörig werden. Ein Sky-Sprecher teilte gegenüber heise.de jedenfalls mit, dass bezüglich der Nutzung der IPTV-Rechte noch keine Entscheidung gefallen sei. Ein Sprecher der Deutschen Telekom gab sich hingegen optimistisch: „Ich gehe davon aus, dass wir eine kommerzielle Einigung mit Sky hinbekommen.“ Er betonte aber auch, dass man enttäuscht über den Ausgang der Auktion sei und „an die Grenze des wirtschaftlich Vertretbaren“ gegangen sei.