USK soll künftig auch bei Online-Spielen tätig werden
Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, hat eine Novelle des Jugendschutzgesetzes angeregt. Es soll künftig auch die freiwillige Kennzeichnung von Online-Spielen und Online-Filmen durch die USK regeln. Bisher kann diese nur bei Titeln tätig werden, die physisch zugänglich gemacht werden.
Die bisherige gesetzliche Regelung des Jugendschutzes ist nicht immer eindeutig. Insbesondere Anbieter von Online-Titeln können sich nicht sicher sein, ob ihre Werke nach dem Jugendschutzgesetz oder dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Bundesländer bewertet werden. Mit dieser Uneindeutigkeit will Bundesfamilienministerin Schröder Schluss machen und hat daher eine Diskussion in den zuständigen Ministerien angeregt. Unabhängig vom Vertriebsweg sollen Filme und Spiele also in den Wirkungsbereich des Jugendschutzgesetzes fallen und von der USK geprüft werden können. „Mir ist wichtig, dass Eltern, die im Internet auf Jugendschutzprogramme setzen wollen, optimale Rahmenbedingen zum Schutz ihrer Kinder vorfinden“, so Schröder.
Da – anders als beim Verkauf physischer Medien – eine Alterskontrolle nicht durch die Kassiererin im Fachhandel vorgenommen werden kann, sind Anbieter von Onlinespielen künftig dazu verpflichtet, ihre Programme so zu erstellen, dass der Zugang über staatlich anerkannte Jugendschutz-Software geregelt werden kann. Bisher bieten nur die Telekom sowie der Verein Jusprog eine entsprechende Software an.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) begrüßt die angekündigte Novelle des Jugendschutzgesetzes. „Damit könnten die gesetzlichen Regelungen gerade bei Computerspielen in einem zentralen Bereich wieder Anschluss an die mediale Realität finden“, so Felix Falk, Geschäftsführer der USK.