Anhörung im Bundestag über Two-Strikes-Modelle

Andreas Frischholz
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Die Musikindustrie fordert in einer Bundestagsanhörung im Ausschuss Neue Medien die Einführung eines Warnhinweis-Modells wie etwa dem Two-Strikes-Verfahren für Filesharer. Bürgerrechtler und Provider sehen die Pläne kritisch, sie befürchten die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung sowie die Einführung von Überwachungstechnik.

Die Expertenanhörung über die Warnhinweise erfolgt im Zuge der Urheberrechtsdebatte, an der neben der Musikindustrie noch Vertreter der Provider und Bürgerrechtler teilgenommen haben. Die zur Diskussion stehenden Warnhinweismodelle wie das Two-Strikes-Verfahren verfolgen dabei den Ansatz, dass Internetnutzer, die bei illegalen Downloads über Tauschbörsen erwischt werden, vom Provider eine Verwarnung per E-Mail erhalten. Nach der dritten E-Mail folgt der zweite Strike: Der Nutzer wird angezeigt.

Allerdings hält der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Dieter Frey entsprechende Vorschläge für „praktisch nicht umsetzbar“, außerdem verletzen die Modelle mit einem Eingriff ins Fernmeldegeheimnis ein wichtiges Grundrecht. Um die Warnhinweise zu verwalten, müssten Provider zudem eine riesige zentrale Datenbank aufbauen. Der Jurist Rolf Schwartmann hält die Warnhinweise hingegen für „verfassungsrechtlich unproblematisch“, diese seien lediglich eine „Verstoßbehauptung“ und beschreibt die Provider als Übermittler einer Botschaft in einem „privatrechtlichen Vorgang ohne jede Sanktion“.

Frank Rieger, Sprecher vom Chaos Computer Club (CCC), verwies auf die Schwierigkeiten, Urheberrechtsvergehen anhand der Nutzer-IP-Adresse nachzuweisen – laut CCC liege die Fehlerquote bei acht bis zehn Prozent. Ebenfalls kritisierte er die benötigte zentrale Datenbank sowie die zur Umsetzung notwendige Technik, die eine „Vollüberwachung à la Syrien“ ermögliche. Ähnlich argumentiert Oliver Süme vom Internetindustrieverband Eco. Mit der für die Warnhinweise notwendigen Technik verstoßen die Provider gegen geltendes Recht, da diese tief in den Datenverkehr eingreife – beispielsweise mittels „Deep Packet Inspection“. Weitere Folgen der Warnhinweismodelle wie die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung lehnen die Provider ab, man wolle nicht als Hilfssheriff auftreten.

Der Vertreter des Branchenverbands Musikindustrie fordert hingegen mit Vehemenz die Einführung eines Warnhinweismodells, um „massenhafter Rechtsverletzung“ zu begegnen. Über die Ausgestaltung könne man diskutieren, grundsätzliche Kritik ließ er aber nicht gelten – genauso wenig wie am derzeitigen Abmahnwesen, das mittlerweile auch zahlreichen Politikern ein Dorn im Auge ist.

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