EU-Kommission besorgt über bestimmte Google-Praktiken
Im Zuge des im Jahr 2010 von der EU-Kommission gegen Google eingeleiteten Wettbewerbsverfahrens hat nun der zuständige Kommissar Joaquín Almunia in einer Rede den bisherigen Stand skizziert und die Möglichkeiten aufgezeigt, die Google offen stehen, um das Verfahren noch gütlich ohne Sanktionen durch die Kommission beizulegen.
In Brüssel hat der Vizepräsident der Kommission und Kommissar für Wettbewerb Joaquín Almunia den bisherigen Stand im Ermittlungsverfahren gegen Google nach Artikel 102 AEUV wegen Verdacht auf Ausnutzung einer dominanten Marktstellung näher erläutert. Ausgelöst wurde die Einleitung dieses Verfahrens durch diverse Beschwerden, zu denen sich nach Eröffnung der Ermittlungen noch weitere gesellten.
Derzeit sieht die Kommission vier Punkte, welche ihre wettbewerbsrechtliche Besorgnis erregen. Zum Ersten sieht sie in der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse von sogenannten „vertikalen“ Suchen eine mögliche Bevorzugung der entsprechenden Google-eigenen Dienste. Bei „vertikalen“ Suchen handelt es sich um spezialisierte Suchmaschinen-Engines, die den Fokus etwa nur auf bestimmte Produktgruppen, Etablissements oder Restaurants legen. Neben diversen Mitbewerbern bietet auch Google solche Suchmaschinenservices an.
Zum Zweiten stößt die Kommission sich an der Art und Weise, mit der Google die Inhalte ebendieser konkurrierenden Angebote ohne deren Autorisierung kopiert und für die eigenen Dienste nutzt. Damit würde sich Google ohne Gegenleistung an den Investments anderer laben und so diese zu einer Reduzierung ebendieser motivieren.
Der dritte Punkt befasst sich mit den Praktiken Googles bei den Abschlüssen von Verträgen über eingeblendete Google-Werbung bei der Nutzung der Suchfunktion einer Website. Diese Verträge sollen so gestaltet sein, dass die jeweiligen Vertragspartner Googles dazu gezwungen sind, fast nur oder gar ausschließlich Schaltungen von Google zu verwenden. Auf diese Weise soll Google laut der Kommission etwaige Konkurrenz in diesem Geschäft ausschalten.
Der vierte und letzte Aspekt, der der Kommission missfällt, ist der Umstand, dass Google Portierungen von „Online-Suchen-Werbungskampangnen“ von seiner Plattform AdWords hin zu Produkten der Konkurrenz durch Restriktionen einschränkt. Die Kommission befürchtet hierbei, dass Google durch vertragliche Bestimmungen bei Kontrakten mit Programmierern diese davon abhalten könnte, Tools anzubieten, mit denen ein problemloser Transfer einer „Online-Suchen-Werbungskampangne“ hin zu anderen Anbietern möglich wäre.
Die Kommission ist laut Almunia der Ansicht, dass dieser dynamische Markt am ehesten von einer zügigen und gütlichen Lösung profitieren würde. Da Google mehrmals Kooperationswillen bekundet habe, wolle man Google daher nun die Möglichkeit geben, die besagten Problemfelder einer Lösung zuzuführen. Zu diesem Zwecke habe er, Almunia, Googles CEO Eric Schmidt bereits einen Brief zugesandt, in dem das Unternehmen für erste Vorschläge eine nicht näher genannte Frist von mehreren Wochen erhält. Sollten sich diese als brauchbar erweisen, so werde man von einer formellen Hauptverfahrenseröffnung sowie entsprechenden Sanktionen wie einer Geldbuße absehen. Falls nicht, würde das normale Prozedere fortgeführt werden.