Gema und Youtube gehen in Berufung
Youtube und die GEMA haben Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg eingelegt. In dem Urteil hatte das Gericht entschieden, dass Youtube umfassendere Maßnahmen ergreifen muss, um den Upload urheberrechtlich geschützter Werke zu erschweren. Löschen muss Youtube entsprechende Inhalte aber erst nach Hinweisen.
Sowohl Youtube als auch die Gema werteten das Urteil als Erfolg, allerdings ging es der Verwertungsgesellschaft noch nicht weit genug. Mit dem Berufungsverfahren will die Gema Rechtssicherheit für ihre Mitglieder schaffen, zudem fordert man von Youtube mehr Transparenz in den Verhandlungen. Bis zuletzt betonten beide Parteien Verhandlungsbereitschaft, eine Einigung konnte aber nicht erzielt werden. Darüber hinaus sei Youtube laut Gema nicht dazu bereit, die bisherigen Ergebnisse der Verhandlungen offenzulegen, wozu die Verwertungsgesellschaft aber rechtlich verpflichtet ist.
Die YouTube-Mutter Google hat ebenfalls angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Die vom Landgericht angeordneten Filter, mit denen urheberrechtlich geschützte Inhalte bereits beim Upload erkannt und geblockt werden sollen, gehen nach Ansicht des Videoportals zu weit. Eine Sprecherin von YouTube betonte ebenfalls, dass man weiterhin auf Verhandlungen mit der Gema setze. Youtube wolle „auch in Deutschland eine Lösung [zu] finden, von der Künstler, Komponisten, Autoren, Verleger und Plattenfirmen sowie die YouTube-Community“ profitiere.
Das Urteil des Landgerichts Hamburg über zwölf exemplarisch ausgewählte Musikvideos wurde als wegweisend interpretiert. YouTube wurde dazu veranlasst, die Musikvideos zu löschen und mittels verschiedener Filter einen erneuten Upload zu unterbinden. Allerdings erkannte das Gericht YouTube als Netzwerkbetreiber an, womit das Video-Portal nicht selbst als Urheberrechtsverletzter haftet.