Microsoft erreicht einstweilige Verfügung gegen Motorola
Nachdem Motorola Anfang Mai einen bisher eher symbolischen Sieg gegen Microsoft erzielen konnte, hat der Software-Konzern aus Redmond nun seinerseits einen Erfolg verbuchen können. Denn das Landgericht München I ist dem Antrag Microsofts auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung gefolgt.
Damit kann das Unternehmen gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 25 Millionen Euro ein Vertriebsverbot für Android-Smartphones aus dem Hause Motorola durchsetzen. Auslöser dafür ist eine Klage Microsofts wegen der möglichen Verletzung des Europäischen Patents EP1304891, welches das Versenden, Empfangen und Darstellen von Multi-Part-Text-Messages – mehrteiligen Kurznachrichten – behandelt. Eingetragen wurde dieses bereits 2003.
Nach Ansicht von Experten kann diese Funktion nicht durch einen einfachen Workaround umgegangen werden, wie es beispielsweise in der Auseinandersetzung zwischen Apple und HTC aufgrund besonders formatierter Inhalte in einem Text möglich war. Durch die notwendigen Änderungen am Betriebssystem wären auch Nachrichten-Apps von Drittanbietern betroffen, da diese die in Android integrierten Funktionen nutzen.
Nach Aussage des Patentexperten Florian Müller handelt es sich zudem nicht um ein Standard-essentielles Patent. Microsoft ist demnach nicht verpflichtet, Motorola oder anderen Herstellern eine Lizenz gemäß dem FRAND-Prinzip anzubieten. Allerdings haben zahlreiche Hersteller von Android-Smartphone bereits Übereinkommen mit Microsoft getroffen, darunter HTC und Samsung. Unklar ist derzeit, ob die einstweilige Verfügung in die Tat umgesetzt werden soll.