Staatsanwalt bezeichnet kino.to als neues Massenmedium

Andreas Frischholz
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Der Staatsanwalt Dietmar Bluhm bezeichnet kino.to zum Prozessauftakt gegen den mutmaßlichen Chef der Streaming-Plattform als ein Massenmedium für Urheberrechtsverletzungen. Dem Beschuldigten wird laut Anklageschrift vorgeworfen, mit dem Portal durch gemeinschaftlichen Urheberrechtsverletzung 6,6 Millionen Euro verdient zu haben.

Bei kino.to habe es sich um das größte deutschsprachige Portal für illegale Kopien gehandelt. Das Team rund um den Angeklagten hat sich nicht darauf beschränkt, über das Portal die Links zu illegalen Kopien bereitzustellen, sondern diese auch selbst für das Streaming konvertiert und über eigene Filehoster angeboten – die dann auch in den Linklisten regelmäßig auf den ersten Plätzen zu finden waren. So soll der Angeklagte auch den Filehoster archive.to betrieben haben. Die Einnahmen verzeichnete die Plattform über Werbeerlöse mit Abofallen, Adware zur Verbreitung von Trojanern sowie Sportwetten und Online-Glücksspiel, zudem bot man kostenpflichtige Premiumzugänge an.

Das Team hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft „neben Fernsehen und Kino ein neues Massenmedium geschaffen“. Für die Ermittlungsbehörden war der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt, bereits 2004 wurde ein Verfahren gegen ihn eröffnet, weil er die Torrent-Portalseite Saugstube betrieben hatte, die schon mit einem Zahlungssystem verknüpft war. Damals fiel die Strafe aber noch milde aus, der Anklagte wurde zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 26 Euro beziehungsweise einer Haftstrafe von fünf Monaten verurteilt.

In den Verfahren gegen das Team von kino.to kam es bereits zu fünf Verurteilungen, zuletzt erhielt der Chefprogrammierer eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Geschlossen wurde das Portal im Juni 2011 nach einer europaweiten Razzia.