ARD und ZDF kündigen Verträge mit Kabelnetzbetreibern
ARD und ZDF wollen im Laufe dieser Woche ihre Verträge mit den größten Kabelnetzbetreibern in Deutschland kündigen. Ab 2013 wollen die öffentlich-rechtlichen TV-Anstalten keine Einspeiseentgelte mehr an die Betreiber von Kabelnetzen zahlen, damit diese ihr Programm übertragen. Die Gegenseite will sich dagegen allerdings wehren.
Die Einspeiseentgelte fallen aktuell in einer Höhe von etwa 60 Millionen Euro jährlich an. Damit haben ARD und ZDF die größten Kabelnetzbetreiber wie Kabel Deutschland und Unitymedia bezahlt, damit diese das öffentlich-rechtliche Programmangebot im Kabelnetz verbreiten. Kleinere Kabelnetzbetreiber und Provider wie die Deutsche Telekom erhalten kein solches Entgelt. Nach dem Willen der Verhandlungsführer des öffentlichen Rundfunks soll das ab dem nächsten Jahr aber nicht mehr so sein. So äußerte sich Karola Wille, ARD-Kabelbeauftragte und Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR), so zu dem Vorgang: „Nirgendwo sonst in Europa müssen öffentlich-rechtliche Sender für die Verbreitung in den Kabelnetzen Geld zahlen, warum sollten wir das weiter tun?“
Die Einspeiseentgelte sind historisch begründet. Mit dem Entstehen der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten wurde der Bau des Kabelnetzes notwendig, der seinerzeit von der Deutschen Bundespost durchgeführt wurde. Als finanzielle Unterstützung haben sich die öffentlich-rechtlichen Sender an diesem Ausbau beteiligt. Mittlerweile wurde das Kabelnetz durch private Betreiber aufgekauft, die Senderverbände zahlen aber weiterhin. Praktisch werden die Kabelnetzbetreiber damit vom Kunden für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Übertragung des TV-Angebots genauso bezahlt wie von den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten für die Einspeisung ihrer Programme.
Dass die großen Kabelnetzbetreiber diesen Status quo halten wollen, machten sie bereits deutlich. Zwar können sie das öffentlich-rechtliche TV-Programm nicht gänzlich aus dem Angebot streichen – zumindest die Hauptprogramme müssen laut Rundfunkstaatsvertrag ausgestrahlt werden – es ist aber denkbar, dass auf einige Spartenkanäle der Öffentlich-Rechtlichen verzichtet wird. Dies zumindest drohen die Verantwortlichen im Vorfeld der Verhandlungen ARD und ZDF an. Was von diesen Drohungen übrig bleibt, wird man aber erst zum Jahreswechsel sehen, wenn die bestehenden Verträge auslaufen.