CDU/CSU veröffentlichen Thesen für Urheberrechtsreform
Nun hat auch die Fraktion von CDU und CSU ein Thesenpapier zur anstehenden Reform des Urheberrechts vorgelegt. Neben einem Open-Access-Ansatz für wissenschaftliche Veröffentlichungen und der Digitalisierung von Kulturgütern fordert man allerdings auch das Leistungsschutzrecht sowie eine Art Vorratsdatenspeicherung.
Demnach verfolgt die Union das Ziel, das „Urheberrecht einfach und klar zu gestalten“, um die „Rechtsunsicherheit bei vielen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Akzeptanzverlust des bestehenden Rechts“ zu beseitigen. Zudem soll „das Bewusstsein für den Wert geistigen Eigentums“ sowie der „Respekt vor der künstlerischen Leistung“ gestärkt werden. Dazu hat die Fraktion ein 15-Punkte-Papier veröffentlicht, das offenbar einen parteiinterner Kompromiss zwischen freiheitlicher Netzpolitik und Urheberrechtsschutz darstellen soll.
Für ein nutzerfreundlicheres Urheberrecht will man die „bestehenden Schranken an die Erfordernisse der Digitalisierung“ anpassen, etwa über Fair-Use-Modelle. Dazu zählt auch die Anerkennung der „Remix“- bzw. „Mashup“-Kultur. Den Zugang zu wissenschaftlichen Veröffentlichungen will man mittels eines Open-Access-Ansatzes erleichtern, zudem soll die Digitalisierung von Werken vorangetrieben werden, die ökonomisch nicht mehr verwertet werden oder verwertet werden können.
Vergütungssysteme wie die Kulturflatrate oder Kulturwertmark lehnt man ab, diese würden „unverhältnismäßig in die Grundrechte der Kreativen eingreifen“. An der Forderung nach dem umstrittenen Leistungsschutzrecht für Presseverlage hält man allerdings weiterhin fest.
Die Rechtsdurchsetzung soll teilweise über Selbstregulierung erfolgen, etwa wenn Hoster urheberrechtsverletzende Inhalte auf Anfrage löschen. Um „grundrechtlichen Schutzpflichten“ gerecht zu werden, soll eine einheitliche Speicherfrist von IP-Verkehrsdaten durch die Provider umgesetzt werden – also eine Art der Vorratsdatenspeicherung. Nach wie vor spricht man sich für ein Warnhinweis-Modell aus, allerdings ohne Strafen wie Internetsperren, die bei den bislang diskutierten Two-Strikes-Verfahren mit einem Warnhinweismodell verbunden sind.
Wie bei allen Parteien erhält das derzeitige Abmahnwesen eine kritische Anmerkung, allerdings ist die Passage äußerst vage formuliert. Man wolle „die Verbraucher vor unberechtigten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen schützen“. Das Geschäftsmodell der Abmahnkanzleien soll eingeschränkt werden, eine „pauschale Streitwertbegrenzung“ wird abgelehnt, stattdessen will die CDU/CSU-Fraktion eine Obergrenze für die Anwaltskosten bei Abmahnungen über Deckelungsregelungen erreichen.