EU-Kommission startet Gesetzesinitiativen zu Netzthemen
Am heutigen Montag hat die Europäische Kommission zu den Themen „Sicherheit im Internet“ und „Transparenz und Offenheit des Internets“ sogenannte Konsultationsphasen eingeleitet. Im Zuge dieser besteht für Bürger, Unternehmen und Behörden die Möglichkeit, sich und ihre Vorschläge in den Gesetzgebungsprozess einzubringen.
Konsultation zum Thema „Sicherheit“
Aufgrund der zunehmenden Häufigkeit von Angriffen aus dem Internet auf der einen Seite und Internetpannen auf anderen Seite, sah sich die Kommission zum Handeln gezwungen. Entsprechend dem ihr zustehenden Initiativrecht bei der EU-Gesetzgebung hat sie eine Gesetzesvorschlag initiiert, der letztlich die Schäden aus den soeben genannten Entwicklungen eindämmen und die Netzsicherheit stärken soll.
In einer Pressemeldung betont die Kommission, dass das Gefahrenpotenzial durch Informationsnetze wie etwa dem Internet von Jahr zu Jahr steige. Die Palette an Ursachen dafür sei breit gefächert und reiche von Naturkatastrophen über menschliche Fehlleistungen und technisches Versagen bis hin zu Wirtschafts- und Militärspionage. Um die daraus resultierenden ökonomischen Schäden im Milliardenbereich zu verhindern oder aber zumindest zu verringern, erbittet die Kommission im nun angelaufen Gesetzgebungsverfahren um das einbringen sachdienlicher Meinungen zu diesem Thema. Die Konsultationsphase endet am 12. Oktober 2012, die Teilnahme ist unter anderem mittels eines Fragebogens möglich.
Konsultation zum Thema „Offenheit und Transparenz“
In der zweiten Gesetzesinitiative widmet sich die Kommission dem Thema Netzneutralität, wie sie in einer weiteren Pressemitteilung ausführt. Der im Zuge dieses Vorhabens entstehende Rechtsrahmen soll sich mit Fragen „der Transparenz, des Anbieterwechsels und bestimmten Aspekten der Steuerung der Internetverkehrs“ befassen. Diese thematische Eingrenzung basiert auf einem Bericht des „Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation“ (GEREK), in dem dieses unter anderem feststellte, dass Internetanbieter in Europa ihren Kunden in manchen Fällen vielfältige Beschränkungen wie etwa die Verlangsamung des Datenverkehres auferlegen. Dies steht im Widerspruch zur von der Kommission geforderten Netzneutralität, sodass diese anscheinend Handlungsbedarf sieht.
Die zuständige Kommissarin Neelie Kroes traf dazu folgende Aussage:
Bei Internetangeboten haben die Verbraucher derzeit keine echten Auswahlmöglichkeiten. Ich werde die Konsultation zur Ausarbeitung von Empfehlungen nutzen, die für die Verbraucher zu mehr echten Wahlmöglichkeiten führen und dem Zaudern im Bereich der Netzneutralität ein Ende setzen werden. Die Konsultationsergebnisse werden dazu beitragen, dass aus den Feststellungen des GEREK konkrete Empfehlungen werden.
Auch hier ruft die Europäische Kommission Interessierte aus dem privaten und dem öffentlichen Sektor zur Einbringung ihrer Ansichten auf. Die Konsultationsphase für diese Gesetzesinitiative läuft bis zum 15. Oktober 2012, die Teilnahmemöglichkeiten werden auf einer Webseite der EU erklärt.