Keine neue Richtlinie für die Vorratsdatenspeicherung
Die EU-Kommission wird in diesem Jahr keinen Vorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie der Vorratsdatenspeicherung vorlegen, sagt EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Derzeit prüft die EU immer noch, wie sich die Vorratsdatenspeicherung in der Praxis bewährt.
Ursprünglich wurde ein Vorschlag der EU-Kommission noch im Sommer dieses Jahres erwartet, derzeit finden aber noch Konferenzen mit Interessensgruppen statt, zu denen auch Datenschützer zählen. Die Richtlinie wird laut Malmström in den EU-Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt, weswegen auch die Forderungen für eine Neuregelung stark voneinander abweichen. Einen Gesetzesvorschlag habe die EU-Kommission noch nicht ausgearbeitet, zudem werde es „sehr lange“ dauern, bis dieser dann verabschiedet werde.
Immerhin gewährte Malmström einige Einblicke, in welche Richtung die Pläne der EU-Kommission gehen. Die Speicherdauer, die aktuell zwischen sechs Monaten und zwei Jahren liegt, soll verkürzt werden. Um sicherzustellen, dass Vorratsdaten nur bei Terrorismus und schwerer Kriminalität genutzt werden, soll die Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung mit der E-Privacy-Richtlinie abgestimmt werden. Letztere ermöglicht es aktuell, dass Vorratsdaten auch zur Verbrechensvorbeugung oder „zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung“ genutzt werden – wobei nicht klar definiert ist, was mit den Begriffen gemeint ist.
Von Deutschland fordert Malmström nach wie vor die Umsetzung der bestehenden Richtlinie. Die EU-Kommission wird die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof weiterverfolgen, mit einem Urteil ist aber erst in einigen Monaten zu rechnen. Außerdem prüft der Europäische Gerichtshof derzeit, ob die Vorratsdatenspeicherung überhaupt in Einklang mit europäischen Grundrechten steht.