Russisches Wikipedia für 24 Stunden vom Netz
Vor kurzem haben im Januar mehrere Seiten, unter anderem die englisch- und deutschsprachige Wikipedia-Ausgabe, gegen die US-Gesetze SOPA und PIPA protestiert. Widerstände dieser Art haben in der Vergangenheit zudem ein Gesetz in Italien gestürzt, bei dem Internetportale strengere Haftungsregeln erhalten sollten.
Diesmal ist es die russische Version der Online-Enzyklopädie, bei der Besucher ab heute 24 Stunden lang eine neue Startseite zu sehen bekommen. Damit soll gegen das in der russischen Duma geplante Gesetz zur Webzensur vorgegangen werden. Dieses sieht vor, dass zentrale Sperrlisten eingerichtet werden, auf denen Zugangs-Provider Webseiten lahmlegen können. Davon sollen eigentlich nur Internetseiten, die Kinderpornografie verbreiten, Drogenkonsum fördern oder Anleitungen zum Selbstmord geben, betroffen sein.
Nach Angaben der Wikipedia-Aktivisten werden dabei nicht nur DNS-Sperren, sondern auch IP-Blockaden, angewendet. Webseiten-Betreiber sollen bei beanstandeten Inhalten 24 Stunden Zeit haben diese zu entfernen. Sollten diese der Aufforderung nicht nach kommen, steht der Hosting-Anbieter in der Pflicht diese zu sperren. Wird dieser innerhalb eines weiteren Tages ebenfalls nicht aktiv, sollen die Provider die IP-Adressen sperren. Bei diesen Praktiken könnten auch legale Webseiten gesperrt werden, die auf dem selben Server, wie die zu sperrende Internetseite, liegen.
Der Protest der russischen Aktivisten, von dem die US-amerikanische Wikimedia Foundation vorher nichts wusste, scheint sich zu lohnen. Nach Angaben der russischen Nachrichtenagentur Ria Novosti habe Nikolai Nikiforov, seines Zeichens Kommunikationsminister in Russland, bereits geäußert, dass dieser Protest ein Zeichen für eine nötige Optimierung des Gesetzesentwurfs sei.
Die Wikipedia-Aktion konnte die Verabschiedung des umstrittenen Gesetzes nicht verhindern, aber zumindest eine Nachbesserung erwirken. Der Oppositionspolitikerin Ilya Ponomaryov nach, die alle Änderungen veröffentlichte, wurden Definitionen für die sogenannten schädlichen Inhalte hinzugefügt. Zudem kann bei der jetzt beschlossenen Version der Verordnung nur ein Gerichtsbeschluss die Schließung einer Internetseite anordnen.