Trotz EuGH-Urteil: Kein Gebrauchthandel für Steam
Obwohl der Europäische Gerichtshof vor kurzem in einem Urteil bestätigt hat, dass Softwarelizenzen grundsätzlich verkauft werden dürfen, will Valve nichts an der gegenwärtigen Geschäftspolitik im Bezug auf die Online-Plattform Steam ändern. Dies erklärte der Softwareentwickler in einem Interview mit pcgamesn.com.
Obwohl laut EuGH grundsätzlich der Weiterverkauf von Softwarelizenzen unabhängig von AGB und Lizenzbestimmungen zulässig ist, erklärte der Director of Business Development, Jason Holtman, mehrfach, dass man bei Valve keine Pläne bezüglich einer Änderung oder Überarbeitung der Online-Plattform habe. Die Möglichkeit, Lizenzen vom jeweiligen Nutzeraccount zum Zwecke des Weiterverkaufes zu lösen, wird damit aus Sicht der Firma effektiv ausgeschlossen.
Bis also der Rechtsweg beschritten wird wähnt Valve sich im Recht, zumal bereits in einem älteren Urteil des Bundesgerichtshofs bezüglich der Online-Aktivierung und Account-Bindung von Half-Life 2 ein Ausweg vorgegeben wurde. Konkret heißt es in dem Urteil:
Es ist urheberrechtlich unbedenklich, wenn der Urheber sein Werk oder Werkstücke, die sein Werk verkörpern, so gestaltet, dass diese nur auf bestimmte Art und Weise genutzt werden können, und die Weiterveräußerung des Originals des Werks oder von ihm in Verkehr gebrachter Werkstücke durch den Ersterwerber infolge ihrer konkreten Ausgestaltung eingeschränkt ist oder faktisch ganz ausscheidet, weil wegen der beschränkten Nutzungsmöglichkeiten ein nennenswertes Interesse nachfolgender Erwerber nicht besteht.
Das bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als dass zwar der Verkauf eines Datenträgers oder einer Lizenz erlaubt ist, dieser Vorgang aber durch technische Maßnahmen wie eine Account-Bindung unattraktiv bis unmöglich gemacht werden darf. Damit kann zwar ein Lizenzschlüssel gebraucht verkauft werden, der Käufer jedoch muss ihn nicht zwingend auch Nutzen können.
Der Gebrauchtmarkt ist Publishern zumindest ein Dorn im Auge – Nutzer eines solchen Angebotes wurden in der Vergangenheit schon einmal in die Nähe von Raubkopierern gerückt. Mittelfristig dürfte sich daher, sofern sich an der Rechtslage nichts ändert, trotz des eigentlich vielversprechenden Urteils für Nutzer von Steam und Co keine Besserung absehbar sein.