Verkäufer von Slot-1-Karten legt Berufung gegen Nintendo-Urteil ein
Eine Woche nach dem Urteilsspruch des Landgerichts München I hat der verurteilte Händler SR-Tronic Berufung eingereicht. Dieser hatte nach Auffassung des Gerichts mit dem Verkauf von sogenannten Slot-1-Karten die Nutzung illegal bezogenen Spielen auf Nintendos DS begünstigt.
Neben einem sofortigen Verkaufsverbot erwirkte das Landgericht auch die Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe von einer Million Euro an den japanischen Konsolenhersteller. Dieser erklärte, dass das Urteil ein „starkes Signal in Sachen Piraterie“ sei. Vom Gegenteil ist jedoch SR-Tronic überzeugt. Denn in einer Pressemitteilung begründete das Unternehmen die Berufung mit einer vorgetäuschten Motivation Nintendos: „Nintendo geht nämlich nicht gegen diejenigen vor, die die rechtswidrigen Vervielfältigungsstücke der Spiele verbreiten, wie es bspw. die Musikindustrie macht, sondern hat aus Sicht von SR-Tronic über die Untersagung des Hardwarevertriebs der Slot-1 Karten einen möglichen Absatzmarkt für Drittentwickler von Spielen und Software verhindern wollen.“.
Nach Ansicht des Händlers verhalten sich die im Mittelpunkt stehenden Slot-1-Karten wie CD- oder DVD-Brenner: „Insoweit konnte die Slot-1 Karte legal und illegal durch die Verbraucher genutzt werden, so wie es im Übrigen auch möglich ist, CD/DVD Brenner legal und illegal zu nutzen.“. Nach Meinung des Unternehmens habe Nintendo keinen „Nachweis erbracht, dass überhaupt ein Kopierschutz besteht.“. Deshalb habe man zusätzlich zur Berufung beim Bundesgerichtshof eine Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, die dieser akzeptiert habe.
Besonderes groß dürften die Erfolgsaussichten letztlich aber nicht ausfallen. Denn schon in einem früheren Urteil wurde bestätigt, dass ein Kopierschutz vorhanden sei.