Altersnachweis zum Abspielen von Ab-18-Videos auf CB
Bislang war auf ComputerBase das Abspielen einzelner Videos während einer „Sendepause“ von 6–23 Uhr nicht möglich. Jetzt können volljährige Leser einen Altersnachweis erbringen und diese Videos fortan jederzeit abspielen.
Volljährige deutsche Staatsbürger können den Altersnachweis durch Eingabe ihrer Personalausweisnummer erbringen. Die dabei eingegebenen Daten werden einmalig überprüft und nicht gespeichert. Dauerhaft gespeichert wird nur, ob die Überprüfung erfolgreich war. Eingeloggte Besucher müssen diesen Nachweis nur ein einziges Mal erbringen.
Unabhängig davon, ob man den Altersnachweis erbracht hat oder nicht, sind außerhalb der „Sendepause“ von 23–6 Uhr wie bekannt alle Videos pauschal freigeschaltet. Für diejenigen Leser, die ComputerBase aus dem Ausland aufrufen, haben wir ebenfalls eine Lösung parat: Für sie entfällt die „Sendepause“ mit dem heutigen Tag, d.h. es ist auch kein Altersnachweis erforderlich.
Der Altersnachweis durch Eingabe der Personalausweisnummer ist in unserem Fall rechtlich zulässig, da einzelne Videos zwar „jugendbeeinträchtigend“ (Altersfreigabe 0–18 Jahre) sein können aber nicht „jugendgefährdend“ (indizierte Spiele) sind.
Anhand des folgenden, ab 18 Jahren freigegebenen Videos kann der Altersnachweis getestet werden.
Update
Die Rechtslage hat sich zum 1. Juni 2013 geändert: Pflicht zur Sendezeitbeschränkung für Inhalte ab 18 Jahren entfällt.