Leistungsschutzrecht spaltet Gemüter

Andreas Frischholz
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Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht für Presseverlage im dritten Anlauf durchgewunken und die Reaktionen fallen erwartungsgemäß aus. Während die Schar der Gegner lautstark protestiert, demonstrieren die Regierungsparteien ihre Zustimmung. Wirklich zufrieden wirken aber nur die Presseverleger.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung, das Leistungsschutzrecht auf den Weg zu bringen. Offensichtlich ist man zufrieden mit den Änderungen des Entwurfs, der im Vergleich zu der vor einigen Wochen präsentierten Version nicht auf Suchmaschinen beschränkt ist, sondern noch ähnliche Dienste wie News-Aggregatoren mit einschließt.

Das verantwortliche Justizministerium zeigt sich ebenfalls zufrieden mit dem Entwurf. Das Leistungsschutzrecht gewährte Presseverlegern „eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen“. Ähnlich argumentiert die CDU/CSU-Bundestagfraktion: Mit dem Entwurf leiste man einen „wichtigen Beitrag zu einer vielfältigen Presselandschaft“ in Deutschland. Das Leistungsschutzrecht stärke „den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter“.

Kritik von allen Seiten

Die Bundestagsfraktionen der Oppositionsparteien lehnen das Leistungsschutzrecht allerdings nach wie vor ab. Die SPD erklärt, bestehende Gesetze reichen aus, um den urheberrechtlichen Ansprüchen der Verlage gerecht zu werden. Das Leistungsschutzrecht sei überflüssig, wie auch die Kritik aus der Wirtschaft zeige. Nach Ansicht der Grünen schießt der Entwurf nach wie vor am Ziel vorbei. Dieser werde die wirtschaftliche Lage der Verlage nicht verändern, gefährde aber die Vielfalt im Netz. Die Linke bemängelt die durch den Entwurf entstehende Rechtsunsicherheit und verweist auf die Schwierigkeiten im Internet, eine „saubere Trennung zwischen kommerziellen und nichtkommerziellen Angeboten zu schaffen“.

Bürgerrechtler und Netzaktivisten üben ebenfalls reichlich Kritik am Entwurf. So erklären die Piraten, der aktuelle Entwurf unterstütze nur die Verlage, helfe aber nicht den Urhebern und der Netzwelt. Markus Beckedahl von der Bürgerrechtsorganisation Digitale Gesellschaft sieht bei dem Entwurf die Gefahr, dass dieser zu mehr Rechtsunsicherheit führt. „Die Nutzerinnen und Nutzer können die Bestimmungen eines Leistungsschutzrechtes nicht überblicken und kaum ein Blogger oder Facebooknutzer könnte sich ein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die großen Medienkonzerne leisten, selbst wenn diese ihn zu Unrecht angingen“, so Beckedahl.

Aus den Reihen der Wirtschaft und Unternehmer fällt das Echo auf den Entwurf ebenfalls tendenziell ablehnend aus. Google – wesentliches Ziel des Leistungsschutzrechts – zeigt sich erwartungsgemäß wenig begeistert. Die Entscheidung der Regierung sei „ein schwarzer Tag für das Internet“, erklärt Google-Sprecher Kay Oberbeck. Das „Suchen und Finden im deutschen Netz“ werde bei Verabschiedung dieses Entwurfs „massiv gestört“. Der IT-Branchenverband Bitkom sieht in dem Entwurf ein Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Das Leistungsschutzrecht führe zu Rechtsunsicherheit und wird dazu führen, dass „innovative Online-Angebote im Bereich der Medienbeobachtung oder der Aggregation von Inhalten vom deutschen Markt vertrieben werden“.

Mit der Entscheidung der Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht jedoch nur die erste Hürde genommen. Nun wird der Entwurf dem Bundestag vorgelegt und bei der breiten Ablehnung innerhalb der Oppositionsparteien dürften noch einige hitzige Debatten folgen, zumal das Gesetz auch innerhalb der Koalition umstritten ist.

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