Patentrechtsstreit um Kompakt-Wasserkühlungen
Angebliche Patentverletzungen werden jetzt auch für die Hersteller von PC-Kompaktwasserkühlungen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Der Kühlungsspezialist Asetek reichte am Montag Klage gegen den Konkurrenten CoolIT vor einem Gericht im US-Bundesstaat Kalifornien ein.
Kompaktwasserkühlungen funktionieren grundsätzlich ähnlich wie konventionelle Wasserkühlungen: Eine Pumpe stellt die Zirkulation des Kühlmittels sicher. Die Abwärme des Prozessors wird damit vom Kühlkörper zum Radiator transportiert und dort an einen Luftstrom abgegeben. Anders als normale Wasserkühlungen sind die Kompaktmodelle geschlossene Systeme und als solche wartungsfrei. Der Einbau ist daher eher mit einem Luftkühler vergleichbar. Zudem sind Einstiegsmodelle bereits für unter 50 Euro verfügbar.
Auch wenn der Marktanteil dieser Flüssigkeitskühlungen am Gesamtmarkt sehr gering ist, sind die abgesetzten Stückzahlen für die Hersteller doch bedeutend. Der Hersteller Asetek gibt an, seit 2006 über eine Million Exemplare abgesetzt zu haben. Zudem konnte sich mit Asetek und CoolIT ein Duopol etablieren, da beispielsweise auch die Flüssigkeitskühlungen von Intel, Dell, Alienware, Antec und Corsair von diesen beiden Herstellern gefertigt werden.
Asetek beruft sich in seiner Klage auf das dem Asetek Gründer André Sloth Eriksen erteilte US-Patent 8.240.362. Das Patent wurde am 30. Juni 2010 beantragt und am 14. August 2012 vom US-amerikanischen Patentamt bestätigt. Asetek scheint dann zügig nach der Erteilung die Patentklage gegen den Konkurrenten vorbereitet zu haben. Inwiefern CoolIT aber tatsächlich patentierte Technologien von Asetek verwendet, wird nun gerichtlich geklärt werden.
CoolIT kann ebenfalls auf eine lange Geschichte im Bereich der PC-Kompaktwasserkühlungen zurück blicken. Bereits 2004 belieferte eine Vorgängergesellschaft, damals noch als Teil eines Automobilzulieferers, Apple mit kompakten Flüssigkeitskühlsystemen für den Power Mac G5. Möglicherweise kann CoolIT daher zeigen, dass man die nun umstrittenen Produkte bereits vor dem Patentantrag des Konkurrenten entwickelt hatte. Zudem sind technisch ähnliche, aber nicht gleiche Lösungen oft nicht durch Patente geschützt. Ähnlich wie die zahlreichen Patentprozesse bei den Handyherstellern wird dieser Rechtsstreit daher wohl kaum schnell entschieden sein.