Kommt eine Haftungsbeschränkung für WLAN?
Die Rechtslage rund um drahtlose Netzwerke ist in Deutschland ziemlich unübersichtlich. Ob der Betreiber für mutmaßliche Rechtsverstöße Dritter haftet, kommt auf den Einzelfall und die konkreten Umstände an. Eine Bundesratsinitiative soll nun klare Regelungen schaffen.
Die Länder Berlin und Hamburg haben dazu einen entsprechenden Antrag im Bundesrat gestellt. Sollte sich eine Mehrheit für den Vorschlag finden, so wird die Bundesregierung formell aufgefordert, sich des Themas anzunehmen und passende Gesetzesentwürfe auszuarbeiten.
Die Haftung des Betreibers eines Drahtlosnetzwerks soll demnach gesetzlich konkretisiert werden. Insbesondere die Verpflichtungen zum Schutz des Netzwerks sollen gesetzlich ausdrücklich festgelegt werden, um den Bürgern einen Leitfaden zu geben, wie man sich vor der sogenannten Störerhaftung schützen kann.
Zudem soll geprüft werden, ob Betreiber von Drahtlosnetzwerken Internetzugangsanbietern gleichgestellt werden sollen. Über eine Ausdehnung des Haftungsprivilegs der Provider nach dem Teledienstmediengesetz auf alle Betreiber eines öffentlich zugänglichen Netzwerks könnte man Bürger und Unternehmen, die ihren Internetzugang mit anderen teilen, vor teuren Rechtsstreitigkeiten schützen. Die Verbreitung offener WLANs in Deutschland wird derzeit noch durch die Unsicherheit bezüglich der Störerhaftung gebremst.
Auch wenn es sich derzeit nur um einen Antrag zweier Länder handelt, der durch den Bundesrat die Regierung zum Handeln auffordern soll und eine Gesetzesänderung daher noch in weiter Ferne liegt, scheinen sich Politiker zunehmend für Fragen der Netzpolitik zu interessieren und drahtlosen Internetzugängen und deren gemeinsamer Nutzung Bedeutung beizumessen.