Mehr Datenschutz für Cloud-Computing

Andreas Frischholz
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Cloud-Computing darf nicht zu Lasten des Datenschutzes gehen, ist das Fazit der Internationalen Datenschutzkonferenz in Uruguay. Deswegen sollen internationale Datenschutzstandards geschaffen werden, um bei einer grenzübergreifenden Datenverarbeitung ein ausreichendes Datenschutzniveau zu gewährleisten.

Die Internationale Datenschutzkonferenz fordert Anbieter und alle anderen Beteiligten auf, ein hohes Datenschutzniveau für Cloud Computing-Dienste zu gewährleisten“, sagt Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Insbesondere bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sollen sich die Nutzer vergewissern, ob ein ausreichendes Datenschutzniveau eingehalten wird. Das gilt auch für Unternehmen und Behörden, die vor der Aufnahme entsprechender Projekte prüfen sollen, ob durch diese Risiken für den Datenschutz entstehen.

Damit das überhaupt möglich ist, müssten die Anbieter von Cloud-Diensten für Transparenz sorgen – etwa im Bereich der Datenkontrolle und der Datenportabilität. Datenschutzrechtliche und -technische Anforderungen wie „Privacy by Design“-Technologien sollen von Cloud-Anbietern frühzeitig aufgegriffen werden, damit entsprechende Maßnahmen bereits frühzeitig in die Architektur der Plattformen integriert werden.

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