Ericsson und Samsung streiten um Höhe von Lizenzgebühren

Patrick Bellmer
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Auch wenn hinter verschlossenen Türen die weltweiten Auseinandersetzungen rund um Patentverletzungen weitergingen, in der Öffentlichkeit war es in Bezug auf diesem Thema zuletzt eher ruhig. Nun aber liefert eine neue Streiterei zwischen Ericsson und Samsung Electronics Stoff für Diskussionen.

Dabei geht es um abgelaufene Lizenzen für eine ungenannte Zahl an von Ericsson gehaltenen Patenten. Ursprünglich wurden die Verträge bereits 2001 zwischen beiden Unternehmen geschlossen und vor etwa drei Jahren erneut. Nun aber habe sich Samsung geweigert, einer neuen Vereinbarung zur Verlängerung der Lizenzen zuzustimmen, so der schwedische Konzern.

In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Nach nahezu zwei Jahre andauernden Verhandlungen, an denen zahlreiche Führungskräfte beider Unternehmen beteiligt waren, hat Samsung eine Erneuerung der Lizenzen für Ericssons führendes Portfolio an Telekommunikationspatenten zu den gleichen („FRAND“) Konditionen, die die Mitbewerber zuvor akzeptiert haben, abgelehnt.“. Man habe sich deshalb dazu entschlossen, Klage gegen Samsung einzureichen.

Erfolgt ist dieser Schritt bei einem Bezirksgericht im US-amerikanischen Bundesstaat Texas, in dem Ericssons USA-Niederlassung beheimatet ist. Warum dies ausgerechnet in den USA erfolgt ist, begründete das Unternehmen bislang nicht.

Unklar ist ebenfalls, um welche Konditionen es im Einzelnen geht. Das FRAND-Prinzip sieht vor, dass standardrelevante Patente zu fairen, angemessen und nicht-diskriminierenden Konditionen zur Verfügung gestellt werden müssen. Eine Definition, die zuletzt für (mögliche) Untersuchungen gegen Google, Motorola und Samsung gesorgt hat.

Gegenüber dem Wall Street Journal erklärte Samsung, dass man den Forderungen Ericssons nicht zustimmen konnte. Der Patentinhaber habe für die notwendigen Lizenzen deutlich höhere Gebühren als zuletzt gefordert, was der eigenen Auffassung nach gegen das FRAND-Prinzip verstoßen würde. Deshalb werde man prüfen, inwiefern man gegen die Forderungen vorgehen kann.

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