Apple und Verlage einigen sich mit EU bei E-Book-Preisen
E-Book-Einzelhändler werden bei der Preisgestaltung wieder größere Freiheiten genießen. Apple und vier große Verlag haben sich gegenüber der EU-Kommission verpflichtet, zukünftig auf sogenannte Handelsvertreterverträge zu verzichten, mittels denen sie Preise für E-Books bestimmt haben.
Die rechtlich verbindliche Verpflichtung für Apple und die Verlage Simon & Schuster, Harper Collins, Hachette Livre und der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck sollen wieder normale Wettbewerbsbedingungen schaffen, die den Käufern und Lesern von E-Books zugute kommen, erklärt der zuständige EU-Kommissar Joaquín Almunia. Anfang des Jahres hatte die EU-Kommission ebenso wie das amerikanische US-Justizministerium ein Ermittlungsverfahren gegen Apple und die Verlage eröffnet.
Die Kommission befürchtete, dass der Wechsel zum Handelsvertretermodell zwischen den Verlagen und Apple abgestimmt worden war, nachdem Apple im April 2010 den iBook Store für das iPad und iPhone gestartet hatte und sich auf das entsprechende Modell geeinigt hatten. Bei dem erhält Apple 30 Prozent vom Verkaufspreis, zudem führt die Preisfestsetzung der Verlage dazu, dass der iBook Store preislich nicht benachteiligt wird.
Bestehende Handelsvertreterverträge sollen nun beendet werden, stattdessen soll zwischen Apple und den Verlagen auf der einen Seite sowie den Einzelhändlern auf der anderen wieder das ursprüngliche Großhandelsmodell gelten. Beschränkungen für Einzelhändler werden aufgehoben und sie erhalten die Möglichkeit, innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren Rabatte auf E-Books zu gewähren. Zudem fällt eine „Meistbegünstigungsklausel“, die im Endeffekt darauf abzielte, Einzelhändler an das von den Verlagen vorgesehene Handelsvertretermodell zu binden.