Kim „Dotcom“ Schmitz darf Geheimdienst GCSB verklagen
Kim „Dotcom“ Schmitz, Gründer von Megaupload, hat von der neuseeländischen Gerichtsbarkeit die Erlaubnis erhalten, den nationalen Geheimdienst „Government Communications Security Bureau“ (GCSB) auf Schadenersatz zu verklagen. Hintergrund ist die inzwischen illegale Hausdurchsuchung in seiner Villa im Januar 2012.
Wie der New Zealand Herald heute berichtet, hat die vorsitzende Richterin des High-Court , Helen Winkelmann, das GCSB aufgefordert, Informationen zu der Überwachung von Schmitz' Anwesen im Vorfeld der Razzia herauszugeben. Das betrifft auch Informationen, an wen die Ergebnisse der Überwachung weitergeleitet wurden. Ausdrücklich bezog sie auch Mitglieder des „Echolon/Five Eyes“-Spionage-Netzwerks mit ein, insbesondere auch „involvierte US-Behörden“.
Diese Informationen sollen Kim Schmitz und seinen Mitarbeiter Bram van der Kolk in die Lage versetzen, gegen die illegale Ausspionierung gerichtlich vorzugehen. Beide Personen sind ständige Einwohner Neuseelands und von daher durch das Gesetz vor Überwachung geschützt. Bereits Ende September hatte Neuseelands Premier John Key zugegeben, dass Kim Dotcom illegal abgehört wurde. Er entschuldigte sich bei Schmitz und zeigte sich entsetzt über das Vorgehen des Dienstes.
Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft hat Bedenken gegen den Gerichtsentscheid angemeldet, da befürchtet werden muss, das Staatsgeheimnisse enthüllt werden könnten. So dürften beispielsweise keine Informationen über die Art und Weise bekannt werden, in der das GCSB mit anderen ausländischen Behörden zusammenarbeitet. Richterin Winkelmann hat, um das zu verhindern, einen Mittler eingesetzt, der die Fakten prüft und dann entscheidet, wie öffentlich sie werden dürfen. Die Richterin ordnete weiterhin an, dass die neuseeländische Polizei Informationen herausgeben muss, die sich auf einen hohen neuseeländischen Beamten beziehen, der angeblich die Razzia gegen Schmitz aus der FBI-Zentrale in den USA visuell überwacht habe. Eine weitere Anhörung ist für nächste Woche angesetzt.