Abmahnung für Vorschau-Bild auf Facebook
Facebook-Nutzern droht eine weitere Abmahnwelle: Nach den Abmahnungen für fremde Inhalte auf der eigenen Facebook-Seite geraten nun die automatisch erzeugten Vorschau-Bilder der „Teilen“-Funktion in den Fokus der Aufmerksamkeit.
Kopiert man einen Link in sein Facebook-Statusfenster, so erstellt Facebook ohne weiteres Einwirken des Nutzers eine Vorschau mit einem Text-Schnipsel und einem Briefmarken-großen Bild. Letzteres kann schnell teuer werden, wie ein aktueller Fall zeigt: Wird auf diese Art ein fremdes Foto ohne Erwerb einer Lizenz genutzt, droht eine kostenpflichtige Abmahnung samt Schadensersatzforderung und Rechtsanwaltsgebühren. Die Berliner Kanzlei pixel.law fordert nun im Auftrag des angeblichen Rechteinhabers eine Unterlassungserklärung sowie insgesamt 1.746,69 Euro, davon alleine 546,69 Euro Rechtsanwaltskosten. Auch wenn die Höhe der geltend zu machenden Kosten strittig ist, scheint die Abmahnung an sich zulässig zu sein.
Soziale Netzwerke laden mit ihren Funktionen und der schnellen Integration von „Webfundstücken“ zu Urheberrechtsverletzungen geradezu ein, sind aber keineswegs ein rechtsfreier Raum. Die automatisch erzeugten Vorschau-Bilder sind nur erlaubt, wenn der Rechteinhaber der Grafik eine derartige Nutzung ausdrücklich oder konkludent, beispielsweise durch einen „Teilen“-Button auf seiner Seite, gestattet. Im Zweifelsfall sollte man daher auf die praktische Vorschau-Funktion verzichten.