Entsperren von SIM-Locks in den USA unter Strafe
Wie die New York Times am vergangenen Freitag berichtete, lief am Wochenende die Ausnahmegenehmigung aus, die es in den USA erlaubte, SIM-Lock-Sperren bei an einen Netzbetreiber gebundenen Telefonen zu entfernen. Seitdem ist das Entsperren eines SIM-Lock durch den DMCA unter Strafe gestellt.
Das private Umgehen der Sperre kann, je nach Schadenshöhe, die aus dem Vertrag entsteht, mit Geldstrafen von 200 bis zu 2.500 US-Dollar bestraft werden. Der Netzanbieter bekommt über das SIM-Lock die Kosten für das subventionierte Gerät nur herein, wenn der Kunde bis zum Vertragsende auch die Dienste des Anbieters nutzt. Das professionelle Abschalten der Sperre ist mit Strafen zwischen 500.000 US-Dollar und Haftstrafen bis zu fünf Jahren belegt. Wiederholungstäter müssen mit einer Verdoppelung dieses Strafrahmens rechnen. Das Verbot, die Sperre zu umgehen, gilt auch nach Vertragsende.
Die CTIA, der Branchenverband der US-Mobilfunkbetreiber, war eine der Triebfedern zur Entfernung der Ausnahmeregelung. Der Vize-Präsident des Verbands, Michael Altschul, sieht einen guten Grund für die Abschaffung der Ausnahme, dass durch den Unterschied zwischen dem subventionierten Gerät und dem Preis ohne Subvention ein Schwarzmarkt gefördert wird, den es zu verhindern gilt.
Eine Petition an die US-Regierung fordert das private Recht auf Umgehen der Sperre. Der Kunde werde durch die Sperre in seiner Wahlfreiheit eingeengt und müsse auf Reisen hohe Roaming-Gebühren in Kauf nehmen. Auch sei der Wiederverkaufswert der Geräte geringer. Die Petition, die 100.000 Stimmen braucht, liegt knapp einen Monat vor dem Ende der Frist bei rund 28.000 Unterschriften.
Laut New York Times muss der Privatmann, der sein mobiles Telefon entsperrt hat, nicht mit Polizei vor der Tür rechnen, sondern eher mit Warnungen seitens des Netzanbieters, sollte dieser die Entsperrung entdecken. Wer professionell SIM-Locks entfernt, muss mit härteren Maßnahmen rechnen.
Bei uns in Deutschland erging vom Amtsgericht Göttingen im Mai 2011 ein Urteil gegen einen Mann, der gewerbsmäßig Telefone entsperrte, mit einem Strafmaß von sieben Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung. Zu klären war die Frage, ob das SIM-Lock Teil des Betriebssystems sei und somit dem Urheberrecht unterliege. Dies bejahte das Gericht. Allerdings ist in Fachkreisen die Strafbarkeit der Umgehung der SIM-Lock-Sperre lediglich zu privaten Zwecken höchst umstritten.