Neues Gesetz zum Schutz vor Telefonwerbung
Schon länger fordern Verbraucherschützer eine Verschärfung des seit 2009 geltenden „Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“. Nun arbeitet die Bundesregierung an einem neuen Gesetzesentwurf, welcher den Verbraucher besser schützen soll.
Die Situation erscheint zunächst paradox: Obwohl die Anzahl von Meldungen bei Verstößen gegen die gesetzliche Regelung bei unerlaubten Werbeanrufen generell als rückläufig zu betrachten ist, verhängte die Bundesnetzagentur 2011 Strafzahlungen gegen Call Center oder deren Auftraggeber, welche in der Summe 15-mal so hoch waren wie die Bußgelder bei Verstößen im Jahr davor. Wurden im letzten Jahr mit 30.231 schriftlich eingereichten Beschwerden die Vorjahreszahl noch um 13.200 Beschwerden unterboten, wurden hingegen mit rund 8,4 Millionen Euro die verhängten Strafzahlungen um ein vielfaches gegenüber 2010, bei dem sich die Bußgelder auf rund 569.000 Euro beliefen, übertroffen.
Lange Zeit schon forderten Experten und Verbraucherschützer eine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage, um Verbraucher vor den Folgen dubioser Anrufe und Internetgeschäfte, wie in diesem Fall bei Gewinnspielverträgen, zu schützen. Jetzt hat sich auch die Bundesregierung dieser Problematik angenommen. Erste Ausarbeitungen sehen mehrere Schritte zum Schutze des Verbrauchers vor:
So sollen besagte Verträge laut des Entwurfes nur noch schriftlich, und nicht mehr wie früher auch telefonisch, abgeschlossen werden können. Dies bedeutet in der Praxis, dass dem Verbraucher unter Umständen ein schriftlicher Vertrag zugesendet werden muss, welcher dieser mit seiner Unterschrift bestätigt. So möchte die Regierung besonders ältere Bürger besser vor „Überrumpelungen“ am Telefon schützen, da viele Verbraucher sich bei Vertragsabschluss nicht darüber bewusst sind, welche Verpflichtungen sie mit solch einem Vertrag eingehen. Zugleich ist laut Experten zu beobachten, dass Anbieter zunehmend aggressiver bei ihren Anrufen vorgehen. Durch diese Neuregelung bekommt der Verbraucher eine größere Möglichkeit sich den Vertrag in Ruhe anzusehen und notfalls durch einen Fachmann prüfen zu lassen. Für die jeweiligen Anbieter bedeutet dies einen nicht unerheblichen höheren Aufwand, um beim Verbraucher zur Einwilligung des Vertrages zu gelangen. Fraglich ist hierbei, ob dieser Aufwand dann noch profitabel genug wäre. Die Vertreter der Bundesländer forderten zwar bereits bei der Verschärfung 2009 diesen Passus mit in das neue Gesetz einfließen zu lassen, konnten sich damals aber nicht mit ihren Forderungen durchsetzen.
Eine weitere Maßnahme besteht aus der Erhöhung der Strafzahlungen bei unerlaubten Werbeanrufen: Hierbei soll die Bußgeldobergrenze laut dem Entwurf von momentan 50.000 Euro auf 300.000 Euro erhöht werden, um eine größere Abschreckung zu erzielen. Zudem soll künftig auch die Verwendung von automatischen Anrufmaschinen geahndet werden.
Das geplante Gesetz soll sich aber nicht nur auf unerwünschte Anrufe beschränken, sondern soll auch auf Online- und Inkasso-Praktiken ausgeweitet werden. Dies sieht unter anderem auch eine Begrenzung von Kosten bei Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen im Internet vor.