Teilerfolg für Amazon in „App Store“-Auseinandersetzung
Im Streit zwischen Apple und Amazon um den Begriff „App Store“ ist die erste Entscheidung gefallen. Nach Ansicht des Gerichts handele es sich bei der Verwendung des Begriffs im Namen „Amazon Appstore“ nicht um irreführende Werbung.
Apple hatte dem Konkurrenten unter anderem genau eine solche Irreführung vorgeworfen. Der zuständigen Richterin Phyllis Hamilton zufolge habe der Kläger dies aber nicht ausreichend belegen können. Nicht entschieden ist jedoch die Frage, ob Amazon Markenrechte verletzt. Diese Auffassung vertritt zumindest das Unternehmen aus Cupertino, das sich im Jahr 2008 die Bezeichnung „App Store“ schützen lassen hat. Nach eigenen Angaben habe man Amazon nach Bekanntwerden der entsprechenden Pläne für den „Amazon Appstore“ mehrfach auf den Verstoß der Markenrechte hingewiesen, so Apple im März 2011.
Schon vor Apples Klage gegen Amazon hatte Microsoft Einspruch gegen die Erteilung des Markenschutzes eingelegt, da es sich bei „App Store“ nach Meinung der Windows-Entwickler um einen generischen und somit nicht schützbaren Begriff handele.
Wir danken unserem Leser Thorsten P. für den Hinweis!