Video der MEGA-Eröffnungsparty auf YouTube gesperrt
Das Video der Pressekonferenz mit anschließender Party von Kim Dotcom zur Eröffnung seines neuen Cloud-Speicher-Dienstes Mega wurde gestern auf der YouTube-Webseite für Deutschland gesperrt. Mittlerweile ist es erneut freigeschaltet. Laut Kim Dotcom hat die GEMA das Video sperren lassen.
Die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – kurz GEMA – hat laut Dotcom bei YouTube interveniert und das offizielle Video der Veranstaltung sperren lassen, sodass es für deutsche Nutzer nicht mehr erreichbar war. Beim Aufruf des Videos wurde lediglich eine Meldung angezeigt, das Video sei aufgrund einer Urheberrechtsverletzung offline genommen worden.
Kim Dotcom sagt klar, dass alle musikalischen Inhalte im Video sein Eigentum seien. Der einzige fremde Inhalt sei der eines Künstlers, der auf der Party aufgetreten sei, dessen Zustimmung zur Veröffentlichung er aber habe. So konnte er YouTube auch überzeugen, das Video wieder für den deutschen Bereich freizuschalten. In einem Tweet beteuert jemand vom GEMAdialog Team, die GEMA habe damit nichts zu tun.
Schon einmal war 2011 ein Werbe-Video von Dotcom für Megaupload mit namhaften Künstlern wie P Diddy, Will.i.am, Alicia Keys, Kanye West, Snoop Dogg, Chris Brown, The Game und Mary J Blige von der Plattenfirma Universal wegen angeblich verletzter Urheberrechte vom Netz genommen worden.
Während im jetzigen Fall Dotcom droht, die GEMA juristisch zu belangen, gibt es von deren Seite eine Stellungnahme der GEMA-Pressemitarbeiterin Gaby Schilcher gegenüber der Onlineredaktion des österreichischen Magazins der Standard, in dem sie beteuert, dass die GEMA nicht "irgendwelche Videos auf YouTube sperren" lässt. Sie fährt fort: „Abgesehen von 12 Titeln eines Musterprozess hat die GEMA hier noch nie in diese Richtung agiert“. Sie beschuldigt weiterhin YouTube, die Videos selbst zu sperren und die GEMA zu beschuldigen. Hintergrund dessen ist eine langanhaltende Auseinandersetzung zwischen YouTube und der GEMA, die demnächst von einer Schiedsstelle geklärt werden soll.