Google einigt sich in Frankreich mit Verlagen
Google hat sich in Frankreich mit den Presseverlagen geeinigt. In einem Blog-Beitrag verkündet das Vorstandsmitglied Eric Schmidt, Google werde zwei neue Initiativen starten, um französische Verlage bei digitalen Innovationen und Umsatzsteigerungen zu unterstützen.
In Verhandlungen haben sich der französische Präsident François Hollande und Schmidt darauf verständigt, dass Google einen Fonds mit 60 Millionen US-Dollar auflegt, um das Digitalgeschäft französischer Verlage zu fördern. Google will zudem die Investitionen in den Schutz von Kulturgütern erhöhen. Darüber hinaus sollen Kooperationen auf dem Werbemarkt vertieft werden, indem Verlage in den kommenden fünf Jahren vergünstigt auf Googles Werbe-Plattform zugreifen können.
Während Schmidt noch über die positiven Auswirkungen von Geschäfts- und Technologie-Partnerschaften schwadroniert, zeigt sich auch Hollande zufrieden. Via Twitter verkündete sein Büro, Frankreich sei stolz, als erster Staat ein entsprechendes Abkommen mit Google abgeschlossen zu haben. Erstaunlich einträchtige Formulierungen, nachdem in den letzten Monaten noch mit harten Bandagen gekämpft wurde.
Der Streit ging auf die Forderung der Verlage zurück, Suchmaschinenanbieter sollten Lizenzgebühren bezahlen, um auf die Inhalte der Verlags-Webseiten verlinken zu dürfen – also das Äquivalent zum geplanten deutschen Leistungsschutzrecht. Das Ganze spitzte sich zu und Google erklärte der französischen Regierung, man werde die Webseiten französischer Verlage aus dem Suchindex werfen, sollte ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.
Im Gegenzug verkündete Hollande vor einigen Wochen, seine Regierung werde das Gesetz auf den Weg bringen, wenn Google bis Ende Januar keine Einigung mit den Verlagen erzielt. Zuletzt kokettierte die französische Regierung noch mit einer Steuer auf Nutzerdaten, die sich vor allem gegen die Web-Riesen wie Google oder Facebook richtet.
Präzedenzfall oder Schadensbegrenzung?
Mit dem Abkommen ist ein Lizenzgesetz erst mal vom Tisch. Allerdings könnte sich die Vereinbarung zum Präzedenzfall für andere Staaten entwickeln, in denen Google ebenfalls im Clinch mit den nationalen Presseverlagen liegt. Der Internetkonzern habe den Verlagen womöglich die Tür für ähnliche Abkommen geöffnet, sagt Ian Maude von Enders Analysis der BBC. Das scheint Google aber in Kauf zu nehmen, um die aufgeregte Stimmung der europäischen Presseverlage zu dämpfen, berichtet der Figaro.
Zudem will Google gesetzliche Regelungen verhindern, wie sie dem Konzern etwa in Deutschland drohen. Das hiesige Leistungsschutzrecht wird momentan im Bundestag debattiert, in der letzten Woche fand die Expertenanhörung statt. Dort wiederholten Unterstützer wie der Kölner Medienjurist Rolf Schwartmann die Argumentation, bislang könnten Suchmaschinenanbieter und News-Aggregatoren von den Leistungen der Verlage profitieren, ohne diese an den Profiten zu beteiligen. Eine Lizenzpflicht könnte diese Lücke schließen. Ähnlich argumentieren der deutsche Journalisten-Verband (DJV) und der Bundesverband der Presseverleger (BDVZ), allerdings bedauern die Presseverleger, dass das Gesetz auf gewerbliche Anbieter beschränkt sei – man will offenbar weg von der „Lex Google“ hin zu einem Lizenzmodell, das praktisch alle Anbieter umfasst.
Zahlenmäßig sind die Unterstützer der breit gefächerten Schar an Gegnern aber deutlich unterlegen, die auch im Bundestag die bekannten Argumente wiederholten. So betonte der Göttinger Jura-Professor Gerhard Spindler, das Leistungsschutzrecht sei „systemwidrig“ und werde „von deutschen Urheberrechtlern zu Recht (einhellig) abgelehnt“. Andere Kritiker bezeichnen das Gesetz auch als ökonomisch fragwürdig, es gefährde die „gut funktionierende Symbiose“ zwischen Verlagen und Suchmaschinenanbietern, erklärte der Anwalt Till Kreutzer.
Ohnehin könnten die Verlage bereits jetzt die Suchmaschinen von ihren Web-Angeboten aussperren, ebenso wie ihre Inhalte bereits durch das Urheberrecht geschützt sind. Der aktuelle Gesetzestext sei zudem zu vage formuliert, mangels klarer Definitionen sei nicht absehbar, für wen das Leistungsschutzrecht gelte – ob das Gesetz etwa nur für Suchmaschinenanbieter wie Google gilt oder auch Betreiber von sozialen Netzwerken umfasst, sei nicht absehbar. Das ist auch einer der Gründe, warum etwa der IT-Wirtschaftsverband eco das Gesetz ablehnt; es sei „innovationsfeindlich“ und gefährde die Rechtssicherheit, wenn erst Gerichte klären müssen, wer von dem Leistungsschutzrecht betroffen ist – was auch die Bundesregierung bereits eingestanden hat.