Kartellamt prüft Verträge zwischen Amazon und Handelspartnern
Das Bundeskartellamt hat mit der Überprüfung von 2.400 Verträgen begonnen, die Amazon Deutschland mit Marketplace-Händlern abgeschlossen hat. Dabei geht es um die Frage, ob die dort enthaltene sogenannte Preisparitätsklausel den Wettbewerb be- oder gar verhindert.
Diese Klausel gibt vor, dass ein via Marketplace angebotenes Produkt vom gleichen Händler an anderer Stelle im Internet nicht günstiger verkauft werden darf. Dem Präsidenten des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, zufolge kann dies gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen. „Dies ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Hierfür spricht einiges, da die Händler unter normalen Umständen ja ein Interesse haben, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet anzubieten.“, so Mundt.
Da aber unterschiedlich hohe Gebühren auf den verschiedenen Plattformen nicht an den Käufer weitergegeben werden dürfen, „kann es für alternative, insbesondere für neu hinzu tretende Internet-Marktplätze schwierig sein, neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen.“. Denn gerade das Anbieten von Produkten zu günstigeren Konditionen gilt als Mittel zur Erlangung von Bekanntheit. Darüber hinaus bestehe aber auch die Gefahr, dass die Klausel in Kombination mit Gebührenerhöhungen „insgesamt zu einem höheren Preisniveau zulasten des Verbrauchers führt, ohne dass er ausreichende Vorteile hiervon hat“, so das Bundeskartellamt.
Bestätigt die Untersuchung die Vorwürfe, können verschiedene Sanktionen verhängt werden, zu denen auch eine zwangsweise Streichung der Preisparitätsklausel gehört. Wann mit dem Abschluss zu rechnen ist, ist nicht bekannt.