Verbraucherschützer mahnen Vodafone ab
Der Bundesverband der Verbrauchzentralen (vzbv) hat Vodafone wegen irreführenden Angaben bei Tarifen abgemahnt. Der Telekommunikationsanbieter bewerbe den Tarif „Red M“ mit dem Slogan „Ideal zum grenzenlosen Telefonieren und Surfen“, schließe im Kleingedruckten aber jegliche Peer-to-Peer-Anwendungen und Instant Messaging aus.
Für den Verbraucher müsse jedoch offensichtlich sein, ob er Anwendungen wie etwa WhatsApp, den Facebook-Chat oder Skype nutzen darf oder dafür eine monatliche Zusatzgebühr zahlen muss. Die Werbung für den „Red M“-Tarif täusche somit potentielle Kunden und verstößt nach Ansicht der Verbraucherschützer gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Bis Anfang März kann Vodafone nun die Werbung für den Tarif „Red M“ ändern und eine Unterlassungserklärung abgeben.
Darüber hinaus spricht sich der Bundesverband der Verbrauchzentralen für eine gesetzlich festgeschrieben Netzneutralität aus. Reine Transparenzpflichten und verbesserte Wechselmöglichkeiten für Kunden würden nicht ausreichen, stattdessen sollten Verbraucher einen Anspruch auf einen Internetzugang ohne Einschränkungen bei Anwendungen, Dienstleistungen und Inhalten haben.
Maßnahmen wie die von Vodafone schränken hingegen den Zugang zum Internet und dessen Nutzungsmöglichkeiten teilweise erheblich ein. Zudem befördern sie eine digitale Spaltung, da es allein von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Anbieter oder Nutzer abhängt, ob sie einen Internetdienst verwenden können. Auch behindern derartige Tendenzen den freien Wettbewerb in den Märkten für Online-Inhalte, Online-Anwendungen und Online–Dienstleistungen.