Verfahren gegen Facebooks Gesichtserkennung eingestellt
Europäische Datenschützer und Facebook, das ist die Geschichte eines langwierigen Konflikts. Nun wurde aber zumindest der Streit über die Gesichtserkennung offiziell ad acta gelegt. Die Hamburger Datenschützer haben das Verfahren eingestellt, nachdem Facebook das Feature im Herbst letzten Jahres auf Eis gelegt hatte.
„Facebook hat auf unseren Druck reagiert und die rechtswidrige Erhebung personenbezogener Daten eingestellt“, sagte Johannes Caspar, der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, der das Verwaltungsverfahren gegen Facebook initiierte. Das soziale Netzwerk habe plausibel dargestellt, dass die Funktion in Europa mittlerweile abgeschaltet ist, die bis dato gesammelten biometrischen Daten wurden unter Aufsicht der Hamburger Datenschutzbehörde gelöscht.
Facebook habe dazu überprüfbare Auszüge aus dem benutzten Programmcode vorgelegt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse wurden zudem vom irischen Datenschutzbeauftragten bestätigt, der eigene Untersuchungen angestellt hat. Zudem habe man in Gesprächen mit Vertretern von Facebook darauf hingewiesen, dass umgehend ein neues Verfahren eingeleitet werde, wenn die Gesichtserkennung ohne Berücksichtigung der deutschen und europäischen Datenschutzvorgaben erneut eingeführt werden sollte.
Facebook hatte die biometrische Gesichtserkennung Mitte 2011 eingeführt, um auf Bildern, die ein Nutzer in sein Profil lädt, befreundete Nutzer zu erkennen und zur Markierung vorzuschlagen. Datenschützer kritisierten allerdings, das Feature sei nicht vereinbar mit der europäischen und deutschen Datenschutzordnung. Wenn Facebook biometrische Merkmale der Nutzer speichern wolle, müsse im Vorfeld mindestens eine Bestätigung durch die Nutzer eingeholt werden.
Bei Facebook verfolgt man weiterhin den Plan, die Gesichtserkennung in Europa einzuführen. Allerdings hat das Unternehmen den Datenschützern zugesagt, zukünftig die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu erfüllen. „Das Unternehmen weiß, welche unserer Forderungen nicht diskutierbar sind. Hierzu gehört insbesondere eine bewusste und informierte Einwilligung des Nutzers vor jeder biometrischen Erfassung“, so Caspar.